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Geschrieben von Karbolmaus am 08.08.2011, 23:49 Uhr

Nicht zahlen! Forderung ist verjährt!

Hallo,

die BK-Nachforderung muss spätestens Ende des nächsten Kalenderjahres kommen.
Also für 2009 hätte der Brief des Vermieters dir am 31.Dezember 2010 vorliegen müssen.

Pech für ihn!

LG

 
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