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von Miri92  am 12.12.2022, 9:36 Uhr

@Neverland

Das hat gar nichts mit "hoheitliche Aufgabe des Staates" zu tun. In Österreich (und ich denke wir sind nicht der einzige Staat, in dem das so gehandhabt wird), schreibt das Bistum die Gläubigen an, fordert die jährliche Kirchensteuer auf Bemessung des (vom Gläubigen selbst angegebenen oder eben geschätzten) Gehaltes ein. Die Kirchenmitglieder überweisen dann oder machen nen Lastschrifteinzug und die Sache ist gegessen.

So ergibt das meiner Ansicht nach auch deutlich mehr Sinn. Auch Deutschland hat doch eine Trennung des Staates und der Kirche?! Weshalb darf dann der Staat eine Steuer einbehalten, die der Kirche "gehört"?

 
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