Geschrieben von Berlin! am 21.07.2021, 11:39 Uhr |
Nein!
Nein, muss man nicht und ich halte es auch für einen Fehler, es zu tun (aus Vermieterseite).
Es herrscht Privatautonomie: Du kannst Verträge schließen, mit wem Du willst. Und mußt es nicht. Das darfst Du entscheiden und mußt es nicht begründen.
Etwas anderes mag gelten für große Wohnungsunternehmen. Aber im Rahmen einer Vermietung einer einzelnen Wohnung mußt Du nicht begründen. Du darfst aussuchen, wer dort wohnen soll.
- Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - -Jule- 21.07.21, 9:27
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - daide 21.07.21, 10:30
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - _jadzia_ 21.07.21, 10:36
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - daide 21.07.21, 10:37
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - -Jule- 21.07.21, 10:47
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - alba75 21.07.21, 12:24
- wenn ihr diesen Interessenten nicht nehmen wollt, dann ... - Alexa1978 21.07.21, 15:57
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - JaLo 23.07.21, 16:15
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - -Jule- 21.07.21, 10:47
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - kia-ora 21.07.21, 10:31
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - pauline-maus 21.07.21, 10:55
- Nein! - Berlin! 21.07.21, 11:39
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - Lusiana 21.07.21, 14:06
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - Silvia3 21.07.21, 19:12
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - Limie 23.07.21, 14:07
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - JaLo 23.07.21, 17:02
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - Limie 23.07.21, 14:07
- Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen? - daide 21.07.21, 10:30
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