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Geschrieben von -Jule- am 21.07.2021, 9:27 Uhr

Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Ich habe im Moment eine Wohnung im Auftrag meiner Eltern zu vermieten.
Jetzt hatte sich diese Wohnung ein junger Mann angesehen, der sie auch gerne nehmen würde.
Ich habe aber bei ihm irgendwie ein komisches Bauchgefühl, er wirkt mir etwas suspekt, ich könnte mir vorstellen dass es mit ihm Ärger geben könnte. Wie gesagt, alles nur ein komisches Gefühl ohne konkreten Grund.
Ich habe ihm gesagt, dass ich ihm heute Bescheid sage. Jetzt überlege ich schon die ganze Zeit, was ich sagen kann. Ich möchte einfach nur höflich sagen, dass wir uns gegen ihn entschieden haben. Ich kann ihm nicht sagen, dass wir uns für jemand anderen entschieden haben, da die Wohnung noch weiterhin inseriert wird.
Ich schätze ihn so ein, dass er Gründe wissen möchte. Muss man da was konkretes sagen? Ich mache das zum erstenmal und kann nicht so gut Absagen erteilen.
I

 
14 Antworten:

Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von daide am 21.07.2021, 10:30 Uhr

Nein, Du musst keinerlei Gründe nennen. Ggf. kannst Du ihm ja sagen, dass Du einen geeigneteren Interessenten gefunden hast. Mehr aber auch nicht.

Soweit meine Vermietersicht. Aus Sicht des Mieters kann ich aber natürlich auch verstehen, dass man nach der vielleicht x-ten Absage doch mal nach Gründen fragt. Aber Du bist da zu nichts verpflichtet.

Lg daide

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von kia-ora am 21.07.2021, 10:31 Uhr

Ich war beim ersten Mal auch mega nervös und habe bestimmt viele Fehler gemacht. Aber es ist IMMER gut auf sein Bauchgefühl zu hören! Machst du also genau richtig.

Einen Grund musst du für die Absage nicht nennen! Es passt nicht und damit gut.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von _jadzia_ am 21.07.2021, 10:36 Uhr

Ja, so habe ich das auch gemacht, diplomatisch und kurz. Es ist wichtig, sich nicht in ein Gespräch wegen den Warum verwickeln zu lassen. Ich habe in freundlichem Tonfall gesagt, dass die Entscheidung gefallen ist, und noch viel Glück bei der Wohnungssuche gewünscht.

Man sollte immer aufs Bauchgefühl hören. Ich habe das einmal ignoriert und wortwörtlich draufgezahlt, mit Geld und Nerven.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von daide am 21.07.2021, 10:37 Uhr

Ich würde im Übrigen nicht sagen „gegen Sie entschieden“, sondern „für einen anderen Interessenten entschieden“. Das meint zwar dasselbe, ist aber nicht so negativ

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von -Jule- am 21.07.2021, 10:47 Uhr

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Mein Problem ist ja, dass ich nicht sagen kann "für einen anderen entschieden",
da wir ja noch keinen anderen haben und die Wohnung weiterhin inseriert wird. Das wird er ja sehen.
Ich werde ihm sagen, dass ich ihm leider absagen muss, da es von unserer Seite aus nicht passt.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von pauline-maus am 21.07.2021, 10:55 Uhr

man muß entscheidungen die einen persönlich betreffen nie erklären . ichmache es manchmal wenn es die die situation hergibt aus höflichkeit oder um einen anderen ,den es mitbetrifft nicht zu entäuschen der traurig zu machen .
hier mußt du gar nix erkren . nett und bestimmt sagen ,dass du dich anderwertig entschieden hast . du kannst mit seinem besitz das tun was du möchtest und für richtig empfindest fertig

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Nein!

Antwort von Berlin! am 21.07.2021, 11:39 Uhr

Nein, muss man nicht und ich halte es auch für einen Fehler, es zu tun (aus Vermieterseite).

Es herrscht Privatautonomie: Du kannst Verträge schließen, mit wem Du willst. Und mußt es nicht. Das darfst Du entscheiden und mußt es nicht begründen.

Etwas anderes mag gelten für große Wohnungsunternehmen. Aber im Rahmen einer Vermietung einer einzelnen Wohnung mußt Du nicht begründen. Du darfst aussuchen, wer dort wohnen soll.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von alba75 am 21.07.2021, 12:24 Uhr

Sag doch einfach, deine Eltern haben dir heute mitgeteilt, dass sie schon jemanden gefunden haben, dem sie die Wohnung gerne vermieten möchten.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von Lusiana am 21.07.2021, 14:06 Uhr

Das bekommst Du hin, meine Kollegin musste mal einem stadtbekannten Neonazi absagen, nur sie kannte ihn erst nicht. Hat sie auch hinbekommen wenn du sagst, ihr habt euch anderweitig entschieden und das ist gar nicht so, ist es doch auch nicht schlimm, dann hat im Zweifelsfall die andere Person die Wohnung doch nicht nehmen wollen, das wusstest du aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht

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wenn ihr diesen Interessenten nicht nehmen wollt, dann ...

Antwort von Alexa1978 am 21.07.2021, 15:57 Uhr

... habt ihr euch doch indirekt für einen anderen entschieden?

Ob das jetzt für die Zukunft spricht, spielt doch jetzt keine Rolle mehr.

Viel Glück bei der Suche nach einem geeigneten Mieter!

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von Silvia3 am 21.07.2021, 19:12 Uhr

Sage gar nichts, also melde dich nicht aktiv bei ihm. Sollte er wieder auf dich zukommen, sage ihm, dass die Entscheidung noch nicht gefallen sei. Auf weitere Nachfrage kannst du sagen, dass dir noch andere Interessenten hast und bevor die nicht alle durch sind fällt keine Entscheidung. Du würdest dich melden, wenn er den Zuschlag bekommt.

Für die Zukunft rate ich dir, es immer so zu formulieren, dass nur der Mieter wieder etwas von dir hört, der den Zuschlag bekommt. Damit ersparst du dir unschöne Absagen.

Ich mache es immer so: Ich sage den Bewerbern, dass ich diese Woche noch weitere Interessenten habe, wenn alle die Wohnung gesehen haben, würde ich eine Entscheidung fällen, und sollte er/sie den Zuschlag bekommen, würde ich mich wieder melden. "Wenn Sie bis XY nichts von mir gehört haben, dann hat es leider nicht geklappt".

Ist zwar für die Bewerber etwas unbefriedigend, erspart dir als Vermieter aber sehr unschöne Gespräche. Nenne auf keinen Fall einen Grund, der dich wegen Diskriminierung angreifbar macht, z. B. "Sie sind zu jung/wir möchten einen älteren Mieter/ich möchte eine Frau usw". Das kann teuer werden.

Silvia

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von Limie am 23.07.2021, 14:07 Uhr

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber deine Vorgehensweise empfinde ich persönlich als sehr unhöflich.

Man muss sicher keine Begründung liefern, aber man kann doch wenigstens kurz eine Nachricht hinterlassen, dass es nicht geklappt hat.

Immerhin hast nicht nur du dir Zeit für die genommen, sondern die sich auch Zeit für dich. Ich persönlich finde, dass es was mit Anstand zu tun hat den Leuten persönlich zu oder abzusagen

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von JaLo am 23.07.2021, 16:15 Uhr

nee es ging ja da drum, dass die Wohnung nach wie vor inseriert ist. Evtl....eher in die Richtung: Es tut uns leid, dass wir ihnen keinen positiven Bescheid geben können und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Suche nach einer geeigneten Wohnung.

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Re: Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Antwort von JaLo am 23.07.2021, 17:02 Uhr

Sehe ich auch so. Vielleicht hat er ja auch was anderes in Aussicht und sitzt dann da und wartet. Wenn die Entscheidung gefallen ist kann man absagen.

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