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von Leena  am 17.05.2018, 18:59 Uhr

Nachlese Böhmermann/Fischer/Gauland

Dann vergleiche aber bitte Gleiches mit Gleichem - das Strafverfahren gegen Böhmermann war eingestellt worden, weil - so die Staatsanwaltschaft Mainz - keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen seien.

Und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat jetzt ihre Ermittlungen gegen Gauland eingestellt, weil seine Äußerungen in Bezug auf die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz zwar polemisch gewesen seien, die Formulierung "in Anatolien entsorgen" aber unterschiedlich interpretiert werden könne und deshalb im Zweifel für den Beschuldigten die günstigste angenommen werden müsse.

Die Frage, ob Böhmermanns Schmähgedicht ganz oder nur teilweise wiederholt werden darf, ist da eine ganz andere Baustelle. :-)

 
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