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Geschrieben von Franke am 22.08.2013, 10:37 Uhr

Nach dem 18. Geburtstag darf man sich so offensichtlich selbst zerstören?

Auch nach der 4. oder 5. "Runde" kann man da nicht eingreifen durch gerichtlich angeordnete Betreuung (früher: Entmündigung) und Einweisung in eine geeignete Einrichtung?

Bei Suizidgefahr kann man doch handeln!?!

Und selbst wenn einer "nur" sein Vermögen verschleudert, lässt sich was dagegen tun.

Aber Suizid auf Raten - die Freiheit hat jeder?

 
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