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Geschrieben von fiammetta am 22.08.2013, 13:09 Uhr

manchmal ist mein Job kaum zu ertragen (empfindliche Mägen sollten nicht lesen)

Hi,

mein tiefster Respekt und absolute Hochachtung vor Deiner / Euerer Leistung!

Wäre es nicht möglich, ihn nach §1901 BGB unter Betreuung der medizinischen Versorgung stellen zulassen?

LG

Fiammetta

 
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