Geschrieben von Gaensebluemchen am 16.11.2009, 19:25 Uhr |
NEIN
nur der grund-brutto(!)lohn !!!!
du mußt beim amt vom ag bestätigt deinen lohnnachweis der letzten 12 monate VOR dem muschu-geld abgeben.
in der berechnung wirden KEINE weiteren zuschläge (schicht, schlechtwetter, weihnachtsgeld, urlaubsgeld udgl.) berücksichtigt.
IMHO - BETRUG an allen werdenden Eltern!
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- Elterngeldberechnung! - chiarasmom 16.11.09, 17:02
- NEIN - Gaensebluemchen 16.11.09, 19:25
- Re: NEIN - vallie 16.11.09, 20:14
- und das augenwischen - malwinchen 16.11.09, 22:03
- Re: NEIN - B.Blümchen 16.11.09, 21:18
- Re: NEIN - vallie 16.11.09, 20:14
- Re: Elterngeldberechnung! - Jana77 16.11.09, 19:50
- NEIN - Gaensebluemchen 16.11.09, 19:25
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