Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Gaensebluemchen am 16.11.2009, 19:25 Uhr

NEIN

nur der grund-brutto(!)lohn !!!!

du mußt beim amt vom ag bestätigt deinen lohnnachweis der letzten 12 monate VOR dem muschu-geld abgeben.

in der berechnung wirden KEINE weiteren zuschläge (schicht, schlechtwetter, weihnachtsgeld, urlaubsgeld udgl.) berücksichtigt.

IMHO - BETRUG an allen werdenden Eltern!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.