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Geschrieben von chiarasmom am 16.11.2009, 17:02 Uhr

Elterngeldberechnung!

Hallo!

Ich habe nochmal eine Frage dazu und zwar, wenn eine Person im Schicht und Wechseldienst arbeitet, werden dann auch die Nebengelder wie Sonntags - und Feiertagszuschläge sowie Nachtzuschlag auch mit berechnet? Also zählt das sozusagen mit zum Nettoeinkommen oder wird das komplett raus gerechnet?

 
5 Antworten:

NEIN

Antwort von Gaensebluemchen am 16.11.2009, 19:25 Uhr

nur der grund-brutto(!)lohn !!!!

du mußt beim amt vom ag bestätigt deinen lohnnachweis der letzten 12 monate VOR dem muschu-geld abgeben.

in der berechnung wirden KEINE weiteren zuschläge (schicht, schlechtwetter, weihnachtsgeld, urlaubsgeld udgl.) berücksichtigt.

IMHO - BETRUG an allen werdenden Eltern!

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Re: Elterngeldberechnung!

Antwort von Jana77 am 16.11.2009, 19:50 Uhr

Wenn es monatlich der gleiche Betrag ist, wird es beruecksichtigt. So war es bei mir.
Auf meinem Lohnzettel steht zB Leistungspauschale oder Sonderzahlung (ist das gesplittete Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld) und da es jeden Monat der gleiche Betrag ist, wurde es beruecksichtigt.
Groessere Einmalzahlungen fallen allerdings raus.
Am besten du laesst dir das mal in der Elterngeldstelle durch rechnen.

Lg

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Re: NEIN

Antwort von vallie am 16.11.2009, 20:14 Uhr

ist doch eh augenwischerei für die werdenden eltern....noch nicht bemerkt???

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Re: NEIN

Antwort von B.Blümchen am 16.11.2009, 21:18 Uhr

Soweit ich weiß wird aber der Nettolohn angerechnet. Hier kann man sich das ausrechnen lassen.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

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und das augenwischen

Antwort von malwinchen am 16.11.2009, 22:03 Uhr

wird erst recht groß, wenn mami und papi gemeinsam ihre steuererklärung abgeliefert haben - oder eher: wenn der bescheid herein flattert, denn das vermeintliche "netto" unterliegt bei gemeinsamer veranlagung wieder der progression... da kommt dann schnell einmal eine vierstellige nachzahlung auf die junge familie zu!

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