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Geschrieben von Jana77 am 16.11.2009, 19:50 Uhr

Elterngeldberechnung!

Wenn es monatlich der gleiche Betrag ist, wird es beruecksichtigt. So war es bei mir.
Auf meinem Lohnzettel steht zB Leistungspauschale oder Sonderzahlung (ist das gesplittete Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld) und da es jeden Monat der gleiche Betrag ist, wurde es beruecksichtigt.
Groessere Einmalzahlungen fallen allerdings raus.
Am besten du laesst dir das mal in der Elterngeldstelle durch rechnen.

Lg

 
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