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Geschrieben von fiammetta am 21.11.2011, 12:43 Uhr

Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen?

Hi,

denn die Versicherung reguliert nur den offiziellen Zeitwert. Für Teppiche gilt ein Zeitwert von zehn Jahren, d.h. wenn Du ihn seit dem Verlegen 5 Jahre genutzt hattest, dann erhält der Vermieter nur die Kohle für die nächsten 5 Jahre. Er hat aber noch die Kosten für das Herausreißen und das Neuverlegen... Sieht man dann, dass Teppiche sehr wohl mehr als 10 Jahre halten können, dann ist das eigentlich ziemlich dreist, wenn man diese Kosten nicht zumindest anbietet zu übernehmen.

Umgekehrt würdet Ihr Euch auch ärgern, wenn man Euch etwas kaputt macht, das noch lange gehalten hätte und für dessen Neubeschaffung der andere zusätzliche Kosten und Ärger hat.

LG

Fiammetta

 
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