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Geschrieben von Abb am 20.11.2011, 20:58 Uhr

Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen?

Guten Abend!

Das kommt ganz darauf an, was über Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag steht und vor allem, wie es formuliert ist und wie oft.

Wenn Du magst, schreib den Passus kurz ab und schick es mir als PN, dann kann ich es Dir ganz genau sagen.

LG
Susi

 
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