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von bleibcoolMama  am 20.11.2011, 20:48 Uhr

Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen?

Hallo,

das kommt darauf an, was in Deinem Vertrag steht. Ist dort festgehalten, dass du die Wohnung unrenoviert übernimmst und wieder abgibst?

Ansonsten hängt es davon ab, wann die letzten Schönheitsreparaturen vorgenommen wurden. Da gibt es vorgegebene Intervalle für die einzelnen Räume. Wenn du also erst kürzlich renoviert hast, musst du es beim Auszug nicht zwingend nochmal machen.

LG,
bcMama

 
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