Geschrieben von Abb am 21.11.2011, 2:16 Uhr |
Ist eben nicht völlig Wurst ...
Die Intervalle dürfen so nicht mehr vorgeschrieben werden. Starre Fristen sind unwirksam, egal, wie lange schon in der Wohnung gewohnt wird. Wenn die AP eine solche starr formulierte Fristenregelung im Mietvertrag hat, muss sie nicht einen Pinselstrich machen. Auch darf nicht vorgeschrieben werden, in welchen Farben gestrichen werden soll.
Mietvertrag lesen lohnt immer, gerade bei so alten Verträgen.
LG
Susi
- Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - suchepotentenmannfürsleben 20.11.11, 20:41
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - glückskinder 20.11.11, 20:47
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - dr.snuggles 20.11.11, 20:48
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - bleibcoolMama 20.11.11, 20:48
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - Abb 20.11.11, 20:58
- völlig wurst, was im Vertrag steht... - FrauKrause 20.11.11, 21:15
- Ist eben nicht völlig Wurst ... - Abb 21.11.11, 2:16
- Damit - FrauKrause 21.11.11, 9:22
- Ist eben nicht völlig Wurst ... - Abb 21.11.11, 2:16
- völlig wurst, was im Vertrag steht... - FrauKrause 20.11.11, 21:15
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - mama-von-3-Söhnen 20.11.11, 23:00
- und nach reichlich 2 Jahren? - dani_j_j 21.11.11, 10:39
- Kommt darauf an ... - Abb 21.11.11, 12:01
- Re: Kommt darauf an ... - dani_j_j 21.11.11, 13:12
- Kommt darauf an ... - Abb 21.11.11, 12:01
- Re: Muss man bei Wohnungskündigung zwangsläufig renovieren/ streichen? - fiammetta 21.11.11, 12:43
- Gehört zum Posting darunter - Sorry - fiammetta 21.11.11, 12:45
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