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Geschrieben von Abb am 21.11.2011, 2:16 Uhr

Ist eben nicht völlig Wurst ...

Die Intervalle dürfen so nicht mehr vorgeschrieben werden. Starre Fristen sind unwirksam, egal, wie lange schon in der Wohnung gewohnt wird. Wenn die AP eine solche starr formulierte Fristenregelung im Mietvertrag hat, muss sie nicht einen Pinselstrich machen. Auch darf nicht vorgeschrieben werden, in welchen Farben gestrichen werden soll.

Mietvertrag lesen lohnt immer, gerade bei so alten Verträgen.

LG
Susi

 
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