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Geschrieben von wassermann63 am 27.06.2007, 13:33 Uhr

moneypenny: da hast du vollkommen Recht

ich denke, der ausschlaggebende Tatbestand liegt darin, objektiv festzustellen, ob dem Mädchen in irgendeiner Weise Gewalt angetan worden ist.

Natürlich kann es nicht angehen, dass ein sich auf schlafendem Mädel selbst befriedigender Junge eine Freikarte bekommt, selbiges Verhalten frei nach Belieben zu wiederholen.

Allerdings würde ich diesen Akt "versuchten sexuellen Missbrauch" nennen.

Du hast aber Recht: es liegt ein Missbrauch vor, denn das Mädchen ist nicht um ihre Zustimmung gebeten worden. Und bis zur Klärung der näheren Umstände wird im Falle einer vorliegenden Klage U-Haft angeordnet, wenn Fluchtgefahr oder sowas besteht.

Schlimme Geschichte, das Ganze.

Liebe Grüße
Jacky

 
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