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Geschrieben von seevetaler am 27.06.2007, 13:23 Uhr

mir stellt sich gerade die Frage das

er selber noch nicht volljährig ist.

Wenn ein volljähriger eine sexuelle Handlung mit einer Minderjährigen bzw. einer unter 14 Jahre hat, kann ich die Beschuldigung durchaus nach vollziehen.
Nun kenn ich mich allerdings auch zu wenig hinsichtlich der Rechtssprechung aus.

Wobei auch mir ein Rätsel ist, wie man das nicht mitbekommen sollte, wenn jemand auf einem drauf liegt und sich auch noch "reibt".
Ich hab zwar von dem Fall gehört, aber mich noch nicht damit beschäftigt?
Deswegen frag ich , wo war die Mutter des Mädchens?

LG Inga

 
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