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Geschrieben von Fru am 08.05.2013, 20:12 Uhr

Moment! Ein Bademeister

ist nicht dafür da, die Kinder zu beaufsichtigen, rein rechtlich sind die Eltern in der Aufsichtspflicht und sonst niemand, das kann man, auch rein rechtlich, ganz sicher nicht auf den Bademeister abschieben.

Passiert was, ist es die Schuld der Eltern...oder wie sollen 2 Bademeister auf teilweise 1500 Schwimmer acht geben (so hier im Freibad).

Meine Tochter ist auch acht, bzw, wird sie. Alleine ins Schwimmbad? Never, sie kann auch gut schwimmen, aber alleine geht sie trotzdem nicht, auch nicht hier im Ort in ein Minischwimmbad.

Letztes Jahr war ich ganz verwundert, das die meisten Kinder ihrer Klasse alleine gingen, ist mir aber egal, meine tut es nicht...sicher nicht!

 
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