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Geschrieben von Keks10 am 24.05.2012, 15:01 Uhr

Minijob.....wenn AN....?

wenn dem AN beim Minijob im Privathaushalt was kaputt geht, wer übernimmt die Kosten ? ist man da versichert ?

 
3 Antworten:

Re: Minijob.....wenn AN....?

Antwort von Putzteufel am 24.05.2012, 15:57 Uhr

ich denke das übernimmt dann deine Private Haftplichtversicherung - so wie wenn dir unterwegs was kaputt geht in einem Laden zB

Gruß Putzi

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Re: Minijob.....wenn AN....?

Antwort von momoo am 24.05.2012, 16:41 Uhr

Bist du bei deinem Minijob ordentlich angemeldet?- wenn ja, kannst du es an deine Versicherung (private Haftpflicht) melden, die es dann anstandslos zahlt. (möglichst alte Belege über Kaufpreis- wenn vorhanden- mitschicken)

Meine Putzfrau hatte letztens unser Glasregal im Bad "atomisiert"- hat die Versicherung gezahlt.

LG momoo

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Re: Minijob.....wenn AN....?

Antwort von Ebba am 24.05.2012, 18:13 Uhr

Ich denke, die Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden ist bei Minijobs nicht anders als sonst im Arbeitsrecht.

Und dort gilt IMHO in der Regel:
hat der AN bei der Verursachung des Schadens leicht fahrlässig gehandelt (Fehler ist als gering zu bewerten), dann haftet er je nach Einzelfall überhaupt nicht.
Hat er mit mittlerer Fahrlässigkeit gehandelt (kein grober Pflichtverstoss), dann hafter er anteilig, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch zB unter Berücksichtigung des Einkommens des AN.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der AN zwar grds. voll, allerdings kann es auch hier eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach geben.

Etwas ausführlicher das alles hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

oder googlen nach Arbeitnehmer Haftung

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