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Geschrieben von Lusiana am 17.01.2019, 12:43 Uhr

Mein persönliches Highlight

zum 1. Fall: vorne an der Theke (öD) haben wir einen Aufsteller mit dem Text "bitte lächeln" stehen, natürlich beidseitig beschriftet und es funktioniert. Kann ich nur empfehlen. Allerdings gefällt mir gar nicht der flapsige Ton der MA. Daran sollte sie arbeiten, dann klappt es auch besser mit dem Gegenüber.
zum 2. Fall: auch hier viel zu flapsig, aber es könnte sein, dass beim Einstellungsgespräch darauf hingewiesen wurde, dass der Arbeitnehmer nach einer Einarbeitungs- oder Bewährungszeit mehr Geld bekommt. Dann darf er das natürlich auch äußern, ohne aufzuzählen, warum das gerechtfertigt sein sollte.

 
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