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Geschrieben von shinead am 13.10.2013, 10:59 Uhr

Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Das Arbeitsverhältnis ist einfacher zu kündigen als die Wohnung.
Wegen der Ungereimtheiten sollte sie aber auf jeden Fall Abmahnungen schreiben.
Keine Kündigung wegen Fehlverhalten ohne vorherige Abmahnung. Auch nicht im Kleinbetrieb. Das müsste dann schon ein grober Vertrauensbruch sein und man müsste zeitnah reagieren.

Aus der Wohnung wird sie den Hausmeister nicht herausbekommen, wenn die Wohnung nicht an den Job gebunden ist. Er müsste sich dann schon Verstöße gegen diesen Vertrag zu Schulden kommen lassen.

 
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