Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Butterflocke am 13.10.2013, 10:40 Uhr

Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Es geht um eine liebe Verwandte, die ein Mietshaus (ca. 6 oder 7 Wohnungen) in einer sehr teuren Gegend einer großen Stadt besitzt.
Sie selbst lebt woanders.

Als sie das Haus geerbt hat, gab es bereits einen Hausmeister, der sich bei Abwesenheit des Eigentümers gekümmert hat (Anfragen der Mieter beantwortet, Handwerker geholt, falls notwendig...usw.)
Für diese Dienste, die nicht mehr als ca. 3 bis 4 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen, bekam/bekommt er 1500 Euro Nettogehalt im Monat.
Er und seine Frau leben in einem Anbau des Mietshauses (ein kleines Haus mit um die 90qm) für einen sehr sehr günstigen Preis.

Nun möchte die neue Besitzerin sich aus verschiedenen Gründen vom Hausmeister trennen. Es gab Unregelmäßigkeiten bzw. offensichtliche Lügen des Hausmeisters, die aber schwer nachzuweisen sind....usw.
Sie hat kein Vertrauen mehr und möchte die Angelegenheiten lieber von einer Bekannten erledigen lassen, die unmittelbar in der Nähe des Mietshauses wohnt. Zumindest vorübergehend, bis ein neuer Hausmeister gefunden ist.

Es geht ihr nicht ums Geld/Gehalt, das gerade gezahlt wird. Das wäre weiterhin kein Problem, auch bei einer Neueinstellung - sofern diese überhaupt notwendig ist.
Es geht um das gestörte Vertrauensverhältnis, das ich in diesem Fall nachvollziehen kann.
Allerdings ist dieser Hausmeister dort insgesamt sicher schon seit 15 Jahren (mindestens) beschäftigt und wohnt noch dazu im/am Haus, das auch zu ihrem Besitz bzw. zum Mietshaus gehört.
Ob es da einen unabhängigen Mietvertrag gibt oder ob es eine Art "Dienstwohnung" ist, die nur im Arbeitsvertrag auftaucht, weiß ich nicht.
Es sind also u.U. 2 Kündigungen notwendig(?), die beide nicht so einfach wären....(?).

Wo kann man sich denn mal schlau machen, ob und wie eine Kündigung möglich wäre? Oder weiß es evtl. sogar jemand von Euch?
Zu einer Beratung durch einen Anwalt ließ sie sich bisher nicht überreden. Ich selbst wohne zu weit weg, um mich vor Ort zu erkundigen.

 
32 Antworten:

wie immer

Antwort von Benedikte am 13.10.2013, 10:54 Uhr

als Erbin ist sie in die Rechtsstellung des Erblassers eingetreten, sprich, alles was der Erblasser an Vertraegen hatte, sind jetzt die ihren.

Von daher MUSS sie in den oder die Vertrag bzw. Vertraege schauen, den der Erblasser mit dem Hausmeister geschloessen hatte.

Am Rande, der Arbeitegeber kann nie das Nettogehalt vereinbaren, sondern nur das Brutto, also das, was er zaehlt. Netto bestimmt sich ja nach persoenlichen Faktoren des AN, auf die der AG keinen Einfluss hat, wie bspw. die Steuerklasse.

Und drei bis vier Stunden IN DER WOCHE fuer 1500 netto im Monat, also auf die Hand netto 100 Euro die Stunde, also brutto deutlich mehr, das kann ich mir bei einem Hausmeister nicht vorstellen. Und sechs bis sieben Wohnungen, da faellt in einem gespflegten Haus mit ziviliserten Mietern auch nicht so viel an, von daher, ich kann das ganze schon wieder nicht glauben, so.

Jedenfalls, sie muss in die vertarege schauen oder den Vertrag, ohne diese Quelle kommt sie nicht weiter.

Benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von shinead am 13.10.2013, 10:59 Uhr

Das Arbeitsverhältnis ist einfacher zu kündigen als die Wohnung.
Wegen der Ungereimtheiten sollte sie aber auf jeden Fall Abmahnungen schreiben.
Keine Kündigung wegen Fehlverhalten ohne vorherige Abmahnung. Auch nicht im Kleinbetrieb. Das müsste dann schon ein grober Vertrauensbruch sein und man müsste zeitnah reagieren.

Aus der Wohnung wird sie den Hausmeister nicht herausbekommen, wenn die Wohnung nicht an den Job gebunden ist. Er müsste sich dann schon Verstöße gegen diesen Vertrag zu Schulden kommen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

doch, Du kannst es glauben....

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 11:04 Uhr

Ich weiß, dass für ihn (aufgrund seiner Steuerklasse und der übrigen Faktoren, wie Du es nennst...;-)) 1500 Euro NETTO übrig bleiben.

Ehrlich gesagt, ICH finde es auch heftig.....
Sie aber würde es weiterhin zahlen, da sie jemanden möchte "auf den man sich auch aus der Ferne verlassen kann". Somit "muss man auch vernünftig zahlen"....
Ich muss mal fragen, was sie Brutto zahlt. Was auch immer das für eine evtl. schlechtere Lohnsteuerklasse eines nächsten Hausmeisters bedeuten mag: gut bzw. überdurchschnittlich gut ist es für DIESEN Job auf alle Fälle.
Ich kenne das Haus, ich kenne die Gegend, die Mieter nur flüchtig.
Das Haus ist zwar schon älter, aber sehr gut gepflegt. Die jetzigen Mieter sind durch die Reihe vernünftige, zahlende, ruhige Mieter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was wäre, wenn der Arbeitsplatz wegfiele?

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 11:07 Uhr

Indem z.B. besagte Bekannte sich umsonst um das Haus kümmert....?
Oder falls sie irgendwann einmal selbst dort hin umzieht (eine Wohnung steht frei, da dort der alte Eigentümer lebte).

Dass die Kündigung aus der Wohnung schwer wird, dachte ich mir schon.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von golfer am 13.10.2013, 11:21 Uhr

da gibt es nur eine Antwort....Anwalt......Unterlagen sammeln und dort vorstellig weren und Nägel mit köpfen machen....vor allem sollte der Hausmeister es nciht vorher merken....osnt kann er ev. noch SAchen beisetie schaffen und Aufträge vergebn etc.....die Leute haben sutiert und sind ganz speziell in ihren bereichen....alos Anwalt ortansässig....das GEld sollte es wert sein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

natürlich sollte es das....

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 11:29 Uhr

ICH habe es nur leider nicht in der Hand.
Sie bat mich um Rat, womit sie mir mehr Wissen unterstellt, als ich habe.
Wäre ich vor Ort, würde ich sie samt ihrer Papiere zum Anwalt schleppen.
Von hier aus kann ich ihr diesen Gang nur empfehlen - hab ich auch schon.

Nur leider KOMMT sie nicht in die Gänge, sondern erkundigt sich stattdessen bei Hin und Kunz, "was man denn da machen könne".

So, wie ich sie einschätze und kenne, scheut sie die direkte Konfrontation mit dem Hausmeister, die natürlich sicher die Folge eines anwaltlichen "Nägel mit Köpfen" wäre.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: natürlich sollte es das....

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 11:32 Uhr

Das ist doch Blödsinn. Wenn sie einen Anwalt nimmt, kann sie die Konfrontation auch an diesen delegieren. Ein "Selbermachen" birgt viel mehr Konfrontation.

Wenn ihr sogar die "delegierte Konfrontation" zu viel ist, dann wird sie mit dem Hausmeister leben müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: natürlich sollte es das....

Antwort von Sakra am 13.10.2013, 11:37 Uhr

mir sind da generell zu viele wenn und aber.
hat sie mit dem hausmeister überhaupt schonmal klartext gesprochen??

wenn sie nicht zum anwalt möchte dann ist das ihr problem und ich finde, sie sollte dich nicht auch noch damit belasten, denn du hast genug eigenes um das du dich kümmern solltest.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Naja...so ganz blödsinnig ist das nicht...

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 11:51 Uhr

Sie telefoniert regelmäßig mit ihm. Muss sie ja, wenn es ums Haus geht. Und das müsste sie auch nach einer eventuellen Kündigung, z.B. während der Kündigungsfrist. Der Anwalt übernimmt ja nicht den Hausmeisterjob während dieser Zeit.
GANZ raushalten kann sie sich da nicht, denke ich.
Und sicher wird auch ein Gespräch notwendig sein. Zumindest wird es der Hausmeister - zurecht - einfordern, sobald er die Kündigung erhalten hat.
All das macht ihr Sorgen.

Klar, in der Konsequenz heißt das, dass sie sich mit ihm wird abfinden müssen...

Sie möchte mir übrigens eine Vollmacht erteilen, damit ICH all das mache. Aber von hier aus (ca. 180km entfernt) wird das schwer werden.
Außerdem, Danke Sakra, muss ich erstmal mein eigenes Leben auf die Reihe bekommen, gell?
Oder meintest Du es gar nicht so.....?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Sakra

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 11:53 Uhr

Du hast schon recht..., aber sie liegt mir aufgrund "unserer" Vergangenheit sehr am Herzen.

Ansonsten...klar, hab ich genügend eigene Baustellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bloß nicht !!!!

Antwort von Julie am 13.10.2013, 11:58 Uhr

Nach dem, was du da gerade schilderst, kann ich dir nur dringend davon abraten, dich da bevollmächtigen zu lassen - egal, wie "beschäftigt" du gerade mit deinem eigenen Leben bist.
Gerade weil man da so viele Rechtsfehler machen kann, gehört dieser Sachverhalt in professionelle Hände => Anwalt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja...so ganz blödsinnig ist das nicht...

Antwort von shinead am 13.10.2013, 12:00 Uhr

Sie kann den Hausmeister für die Zeit der Kündigungsfrist freistellen. Dann muss sie nicht mehr geschäftlich mit ihm sprechen.

Das Gespräch nach der Kündigung kann sie an den Anwalt delegieren.

Wenn der Arbeitsplatz wegfällt (was er ja eigentlich nicht tut), sollte sie das auch mit einem Anwalt klären!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ok...das wäre eine Möglichkeit,

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:07 Uhr

die ich ihr mal unterbreite..., danke.
Zum Anwalt wird sie alleine gehen müssen.
Wenn das Wohnungsproblem bestehen bleibt, schätze ich sie so ein, dass sie sich dann auch mit dem Hausmeister arrangieren wird...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bloß nicht !!!!

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:08 Uhr

So wars nicht gemeint.
Ich soll eine Vollmacht kriegen, damit ich alles mit einem ANWALT (und eben ggf. auch mit dem Hausmeister) kläre - nicht alleine.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja...so ganz blödsinnig ist das nicht...

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 12:10 Uhr

Erstens kann sie ihm freistellen, und zweitens kann sie auch das delegieren. Und drittens ist ein Anwalt zumindest die Möglichkeit, den Konflikt zu minimieren.

Ich würde alleine deswegen einen Anwalt einschalten, um die Kündigung rechtssicher zu formulieren'- als Laie kann man da viel falsch machen.

Und wenn sie erstmal ganz unverbindlich zum Anwalt geht, um sich beraten zu lassen? Sie kann ja dann wieder nach Hause gehen und weiterhin den toten Käfer machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

so meinte ich es

Antwort von Sakra am 13.10.2013, 12:10 Uhr

mach es bloss nicht!!!!!!!!!!!!
du bist am rand deiner kräfte mit deinen eigenen sorgen,lass dich bitte nicht einspannen.

IHR haus--IHRE probleme!
vergangenheit hin oder her, da muss sie nun selbst durch und kann das nicht an dich delegieren.

dann muss sie soviel ar..........in der hose haben und sich mit dem HM selbst auseinandersetzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja...so ganz blödsinnig ist das nicht...

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 12:12 Uhr

Wenn sie so wenig Arsch in der Hose hat, dann wird das so oder so auf Dauer nix. Laß mal einen Mieter laute Musik anhaben oder auf dem falschen Parkplatz stehen.

Vielleicht sollte sie, ganz generell, eine Hausverwaltung einschalten. Teurer werden die auch nicht sein, und die schlagen sich mit Angestellten UND Mietern rum.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja...so ganz blödsinnig ist das nicht...

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:17 Uhr

Na was glaubst Du, mit was für Engelszungen ich auf die einrede. Ich hab fast schon Muskelkater davon....

ICH würde auch MIT Vollmacht nichts ohne einen Anwalt unternehmen, stehe aber nun in dem Konflikt, ihr eigentlich nicht richtig helfen zu können.
Denn SIE wiederum macht relativ deutlich, dass sie (alleine) keinen Anwalt aufsuchen wird. Als Hilfe meinerseits langt also keine Beratung, sondern nur der gemeinsame Gang zum Anwalt ODER die Übernahme einer Vollmacht und der alleinige Gang zum Anwalt (der dann u.U. auch von hier aus möglich wäre(??)....).

Ich würde wirklich gerne, weil sie ist wie sie ist...
Aber wie ich es von hier aus schaffen soll, weiß ich eben nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ach Moment mal....

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:23 Uhr

Du meinst, ZUSÄTZLICH zum Hausmeister eine Hausverwaltung einzuschalten???, um DANN mit Hilfe der Hausverwaltung den Hausmeister zu entlassen bzw. die Stelle anderweitig neu zu vergeben?

Wäre es mein Haus, würde der Job auf 400Euro-Basis erledigt werden. Ich denke, das genügt voll und ganz. Zusätzlich ein wachsames Auge der erwähnten Bekannten - fertsch.
Könnte das ein Prozess sein, den eine Hausverwaltung erledigt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: so meinte ich es

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:25 Uhr

Stimmt ja alles......, aber wenn und aber und naja....
Und sie lässt sich halt nur all zu gern veräppeln - eben auch mangels A....
Dabei mag ich irgendwie auch nicht zusehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ach Moment mal....

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 12:32 Uhr

Na ja, anstatt, aber den "Übergang" schon der HV überlassen. So nach dem Motto: behaltet ihn oder nicht, ist mir latte, ich will nur, daß es funzt.

Die meisten HV haben Hausmeister, die sich dann um mehrere Objekte kümmern. Vorteile: Das ganze Arbeitsrechtlich hängt an der HV, es gibt auch eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung, und den Rest Gedöns ist sie auch los.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 12:52 Uhr

...kann man den Hausmeister denn dann irgendwie vertragsmäßig an die Hausverwaltung "übergeben", denn noch ist er ja bei meiner Verwandten angestellt und wird auch von IHR gezahlt.
Ob es also funzt oder ob er für das, was er tut, maßlos überbezahlt ist, kann ja der Hausverwaltung schnurz sein, denn die Eigentümerin zahlt ihn ja (und zusätzlich eben noch die Dienste der Hausverwaltung).

D.h., wenn sie nun Hausmeister UND Hausverwaltung zahlen muss, sozusagen nur, um ihm auf die Finger gucken zu lassen, dann ist das wahrscheinlich doch irgendwie unverhältnismäßig bzw. eine unverhältnismäßige Maßnahme.
Wenn die Hausverwaltung allerdings die Hausmeisterkosten reduzieren kann, würde es sich wieder lohnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 13:23 Uhr

Normalerweise zahlt man an/über die HV nicht eine PERSON, sondern einen DIENST. Die HV kann dann den HM "übernehmen" - mit einem neuen Vetrag, wenn der derzeitige unverhältnismäßig ist, oder mit zusatzlichen Aufgaben, z.B. der Betreuung weiterer Objekte - oder eben nicht.

Sie definiert die Aufgaben, die die HV übernimmt - Stellung eines Hausmeisters/Ansprechpartners für die Mieter, Hausreinigung, Pflege der Anlage, Bestellung von Dienstleistern, Abschließen/Kündigen von Mietvertragen, Abrechnung der Nebenkosten - was auch immer sie als Aufgabe gerne los wäre. WIE die HV das dann macht, bzw. WEN die HV damit dann beauftragt, ist das Problem der HV.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 13:32 Uhr

Vielen Dank(!!) - das werde ich mal mit einer Hausverwaltung in ihrer Nähe "vorbesprechen"...
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2013, 13:35 Uhr

Die HV sollte am Ort des Hauses sein, nicht des Vermieters.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 14:01 Uhr

Ja schon klar..., aber für erste Erkundigungen bzw. allgemeine Infos genügt ja ein Telefonat (hoffe ich, denn das kann ich ja dann erstmal führen).
Nach München übrigens;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Nikas am 13.10.2013, 16:26 Uhr

ha, dort wird der hausmeister sich v.a. nicht aus der wohnung draengen lassen. werweiss welche günstige miete er hat. bei neuanmietung knallen da grad die preise nach oben durch.
wenn du sonst nix zu tun hast, steigere dich in die vertrackte sache. mehr als enttäuschung bei deiner bekannten wirst du nicht ernten.
und wieso kannst du nicht zuschauen bei der sache? die bekannte soll einfach alles so belassen, zumindest im moment. das einzige, wie erwähnt, sind die verfehlungen im hm-job. und nicht mal die scheinen greifbar, nachweisbar. im grunde muss sie selbst mal mit dem hm reden und ihm verdeutlichen, dass jetzt ein anderer wind weht und auf due arbeit ein besonderes auge geworfen wird. sorry, aber das kannst nicht du für sie tun. da verliert sie ja ihr gesicht vor ihm, was kontraproduktiv wäre.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von tanzmit am 13.10.2013, 17:40 Uhr

Hallo.

An Stelle deiner Freundin würde ich mich ganz fix bei einem Vermieterverein, zum Beispiel Haus und Grund, anmelden. Die machen übrigens unter anderem auch die Rechtsberatung...Bei dem Versuch, einem Mieter bei uns zu kündigen, waren die sehr hilfreich.
Ansonsten wage ich zu bezweifeln, dass deine Vollmacht (ohne ihre Anwesenheit) reichen würde, dass der Anwalt tätig werden kann.
Sie könnte, falls sie dem Hausmeister kündigt und jemand ihr nahestehendes Bedarf hat, anschließend auf Eigenbedarf kündigen. Der muss aber echt sein! Wenn die ursprüngliche Eigentümerwohung dann noch freisteht, müsste sie diese ihm anbieten, wenn eine sonstige vergleichbare Wohnung freisteht in dem Haus, auch. Allerdings ist sie, soweit ich weiß, dann nicht gezwungen, die alten Mietpreise wieder anzubieten, sondern kann sich am ortsüblichen Mietspiegel orietieren.

Ansonsten bleibt euch nur, mit einem Fachmann alle Verträge anzusehen.

Die Idee mit einer Hausverwaltung finde ich nicht schlecht, vorher wäre aber zu klären, ob der Hausmeister trotzdem von deiner Freundin weiterbeschäftigt werden müsste.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Klingt nicht schlecht, aber noch ein "aber":

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 18:12 Uhr

Es ist keine Bekannte, sondern eine Verwandte (naja, egal in dem Fall), der ich schon gerne helfen würde...- vom Gefühl her.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ob das nun geschickt ist oder von Erfolg gekrönt, naja, das wird man sehen.
"Was anderes zu tun" hätte ich natürlich, aber ich mag trotzdem nicht so völlig abblocken, sondern mich wenigstens mal nach möglichen Lösungen umsehen und sie mit ihr besprechen...
Ob sie diese Hilfe dann annimmt, wird man ebenfalls sehen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von Butterflocke am 13.10.2013, 18:15 Uhr

Sie steht sich da am meisten selbst im Weg!
Neulich sagte sie mir, sie möchte niemanden "zum Feind" haben....
Dass ich dagegen ankomme bzw. SIE SELBST dagegen ankommt und ihren "Trennungswunsch" (ich möchte nicht ins Detail gehen, kann ihn aber verstehen!!) somit durchsetzen wird, glaube ich bis jetzt noch nicht.

Vermieterverein, ok...wird zusätzlich zur HV notiert...:-)

Danke!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von Pamo am 14.10.2013, 8:26 Uhr

Butterflocke, wenn die Bekannte selber sich nicht einen Gang zum RA und einen Beitritt in den Grund- und Hausbesitzerverein wert ist, dann würde ich keine Sekunde meiner Zeit weiter mit diesem Thema verschwenden.

Dann kann es sie nicht genug nerven, dass der Hausmeister weiter amtiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigungsschutz...wer kennt sich aus?

Antwort von Badefrosch am 15.10.2013, 6:57 Uhr

Woooo?

Bei dem Gehalt ziehe ich da sofort ein. Da kann ich nebenbei noch locker arbeiten gehen.


Ansonsten, Verträge anschauen und mit entsprechenden Kündigungsfristen kündigen. Die Frist ist eh schon recht lang, da er lange da lebt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.