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von Leena  am 03.02.2013, 18:35 Uhr

ja, klar, aber selbst mit 65 wäre es

...aber IGEL-Leistungen sind grundsätzlich steuerlich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nicht absetzbar, weil i.d.R. der Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit fehlt, das vergessen Deine Patienten bestimmt nur allzu gerne. ;-)

(Ich persönlich kenne allerdings nur einen Mediziner, die mit im wesentlichen selbst entwickelten Anti-Aging-Produkten reich werden wollte... ist aber sehr schief gegangen, also auch nicht empfehlenswert! Dann musst Du eher noch länger arbeiten und bekommst von der Rente auch noch oberhalb der Pfändungsfreigrenze entsprechend einbehalten...)

 
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