Geschrieben von LiLiMa am 22.06.2017, 18:34 Uhr |
Ja, aber...
Schöne Geschichte. Der angesprochenen Entscheidung liegt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus 2011 zugrunde.
Das BAG hat dabei betont die kollidierenden Grundrechte (Arbeitnehmer: Glaubens-, bzw. Gewissensfreiheit < -> Arbeitgeber: unternehmerische Betätigungsfreiheit) seien "in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie im Sinne einer praktischen Konkordanz für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden."
D.h. ein Arbeitnehmer darf (u.U.) aus religiösen Gründen bestimmte Arbeiten verweigern. Der Arbeitgeber muss ihn dann anderweitig einsetzen. Kann er das nicht, darf er ihm kündigen, ohne dass darin eine religiöse Diskriminierung liegt.
Sehr schöne, ausgewogene Entscheidung, an der man gut ablesen kann, wie toll unsere Verfassung ist :) Davon brauchen wir mehr.
- Darf Muslimin aus religiösen Gründen Arbeit verweigern? - anhaltiner 22.06.17, 16:47
- "Ja, aber..." - LiLiMa 22.06.17, 18:34
- Re: Darf Muslimin aus religiösen Gründen Arbeit verweigern? - Sille74 22.06.17, 19:23
- Sille, ist es nicht... - LiLiMa 22.06.17, 19:49
- ??? - Sille74 22.06.17, 20:03
- Unerkannte Wurstfinger... - LiLiMa 22.06.17, 20:05
- Re: Unerkannte Wurstfinger... - Sille74 22.06.17, 20:10
- Alkohol... - LiLiMa 22.06.17, 22:36
- Re: Unerkannte Wurstfinger... - Sille74 22.06.17, 20:10
- Unerkannte Wurstfinger... - LiLiMa 22.06.17, 20:05
- ??? - Sille74 22.06.17, 20:03
- Sille, ist es nicht... - LiLiMa 22.06.17, 19:49
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