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Geschrieben von sechsfachmama am 22.06.2017, 14:55 Uhr

gesetzl. Vorschriften Feiert.-, Sonntags-, Nachtzuschlag, Urlaub usw. Teilzeit

Ich habe einen Teilzeitjob. Arbeitszeit absolut flexibel von der Dauer sowie auch von den Tagen her.
Wir werden 7 Tage die Woche, 24 h rund um die Uhr eingesetzt, es kann sein, ich arbeite 30 min, es kann auch sein, man ist bis 13 h unterwegs.
Stundenlohn 9 Euro

Nun unterhielt mich mich mit jemanden und der meinte: Wenn du nachts oder sonntags/feiertags arbeitest, ist es gesetzliche Pflicht, dass uns diese Zuschläge gezahlt werden, egal ob Tarif- oder Mindestlohn gezahlt wird.

Nun habe ich u. a. diese Seite gefunden
https://www.lohn-ag.de/arbeitgeberlexikon/sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaege.html

Da steht aber immer "bis" ... Wie kann ich jetzt feststellen, was mir gezahlt werden MUSS?

Desweiteren ist die Frage, wieviel Stunden bei Urlaub, Feiertag und Krankschreibung gezahlt werden müssen. Der AV beläuft sich zwar auf mind. 12 h wöchentlich - aber wie gesagt, nach oben ist immer alles offen.

Ich hatte diesbez. schon mal recherchiert und fand dazu Infos, dass wenn man grundsätzlich mehr bzw. auch zu anderen Zeiten arbeitet, als die im AV vereinbart, dann muss bei Urlaub/Feiertag/Krankheit die Durchschnittsarbeitszeit der letzten 3 Monate als Berechnungsgrundlage genommen werden. (leider weiß ich nicht mehr, wo das stand)

Im AV steht dazu nichts genaues, ich vermute, dass einige Sachen, die da (nicht) erwähnt sind, nicht den Gesetzen entsprechen.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bitte möglichst keine Sachen wie ... bei uns wird das so gehandhabt ... - wenn es nicht den Gesetzesgrundlagen entspricht - und leider ist es oft so, dass AN gerne von den AG für dumm verkauft werden ... und AG sich Gesetze nach ihrem Gutdünken zurechtbiegen, in der Hoffnung, der AN schluckt die ganzen Kürzungen ohne was zu sagen.

 
4 Antworten:

Re: gesetzl. Vorschriften Feiert.-, Sonntags-, Nachtzuschlag, Urlaub usw. Teilzeit

Antwort von lisi3 am 22.06.2017, 18:06 Uhr

Vielleicht kann dir noch jemand konkreter weiter helfen, aber ich habe auf der Verdi-Internetseite nach Nachtzuschlägen gesucht und bin auf einen Rechtsnewsletter gestoßen, in dem gesagt wird, dass Arbeitnehmer für die Zeit zwischen 23.00Uhr und 6.00 Uhr einen 25%igen Nachtzuschlag bzw entsprechenden Freizeitausgleich erhalten müssen.
Vielleicht magst du dort selbst noch einmal nachschlagen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, kannst du dort auch einfach anrufen und bekommst eine qualifizierte Beratung. Ich persönlich kenne mich leider nicht wirklich aus .

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bin leider kein gewerkschaftsmitglied ...

Antwort von sechsfachmama am 22.06.2017, 18:54 Uhr

dazu auch allg. ne frage, habe über mitgliedschaft schon mal nachgedacht. kann man einfach in eine g. gehen, egal welche? oder muss das irgendwie mit dem beruf übereinstimmen? (der ja immer mal wechseln kann)
hatte ne bekannte, die jahrelang AL war und meinte, ist total günstig, da beiträge einkommensabhängig, zahlt sie nix, aber die g. ist für alles rechtsmäßige da und vertritt sie auch überall kostenlos.
ansonsten sind beiträge einkommensabhängig?

wäre auch hier zwecks tipps dankbar.

betr. "freizeitausgleich" - was ist damit gemeint?
wenn ich nachts, zeitig früh arbeite, hab ich danach am tag ja frei - wie ein schichtarbeiter - kann der AG da sagen, dass damit meine nachtzuschläge abgegolten sind?

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Re: bin leider kein gewerkschaftsmitglied ...

Antwort von lisi3 am 22.06.2017, 20:17 Uhr

Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt 1% des Bruttolohnes. Du bekommst unter anderem kostenlose Rechtsberatung, wenn eine Gerichtsverhandlung unumgänglich ist, sogar Rechtsschutz. Im Streikfall erhält man natürlich Streikgeld. Bei Verdi wird eine Erstberatung bei Mietangelegenheiten bezahlt.
Um die richtige Gewerkschaft zu finden, würde ich notfalls beim DGB nachfragen. Verdi z.B. ist aber für sehr viele Berufsgruppen zuständig Pflege, Einzelhandel, Erzieher, Friseure,...

Wenn du für Nachtarbeit Freizeitausgleich bekommen würdest, müsstest du für jede gearbeitete Stunde eine Viertelstunde zusätzlich frei nehmen dürfen. So verstehe ich es zumindest.

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Re: bin leider kein gewerkschaftsmitglied ...

Antwort von sechsfachmama am 22.06.2017, 20:46 Uhr

vielen dank für die info betr. gewerkschaft. das ist schon interessant, denn so viele euro machts im monat nicht aus.

ja mit den 15 min frei habe ich jetzt auch gelesen - d. h. die müssen entweder 25 % mehr lohn zahlen oder pro stunde 15 min mehr arbeitszeit bezahlen.
allerdings hab ich auch wieder gelesen, dass die nachtarbeitszeit mind. 3 stunden betragen müsse usw. (was bei mir seltenst der fall ist, fange oft so zwischen halb vier und halb fünf an oder nachts mal 1, 2 stunden noch)

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