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Geschrieben von like am 14.03.2012, 14:14 Uhr

ich seh's als Entschuldigung

für Rechtschreibfehler, Missachtung von Groß- und Kleinschreibung und aus Nötigste beschränkten Inhalt.

Über "abgehoben" hab ich mir dabei noch nie Gedanken gemacht.

 
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