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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 13.03.2012, 19:41 Uhr

Reiserücktritt bei Kur möglich?

Ferienwohnung wurde ein Jahr vor geplantem Urlaub gebucht und angezahlt. Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Nun ist aus gesundheitlichen Gründen dringend eine Kur (keine Reha!) als Mutter- Kind- Maßnahme indiziert. Die gesundheitlichen Gründe sind gewichtig, es liegt aber keine Arbeitsunfähigkeit vor.
Zeitlich kann die Kur aus guten Gründen (darf nicht in Schulzeit fallen, etc.) nicht zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Zum damaligen (Buchungs-)zeitpunkt war ganz und gar nicht absehbar, dass eine Kur nötig sein würde!

Die Vertragsbedingungen sind leider wegen defekten PC und nur dort gespeicherten Daten nicht einsehbar.

Deshalb meine Frage hier:
Tritt die Reiserücktrittsversicherung da ein?
Oder argumentieren die dann damit, dass die Kur ja NICHT unvorhersehbar war oder sozusagen planbar?

Kennt sich da jemand aus?

Danke und LG
S

 
3 Antworten:

Re: Reiserücktritt bei Kur möglich?

Antwort von Ebba am 13.03.2012, 19:59 Uhr

Da müsstest du in die Versicherungsbedingungen deiner Reiserücktrittsversichrung gucken, da steht genau, wann du zurücktreten kannst. Nach den Bedingungen unserer Reiserücktrittsversichrung ist eine Kur aber kein versichertes Risiko.
Aber, möglicherweise kannst du jetzt noch mit relativ niedrigen Stornogebühren vom Reisevertrag zurücktreten. Das müsste sich aus den AGB des Veranstalters ergeben.

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Re: Reiserücktritt bei Kur möglich?

Antwort von like am 13.03.2012, 20:56 Uhr

ich weiß es jetzt natürlich auch nicht, was deine Rücktrittsversicherzung vorsieht. Aber: Wir hatten vor einem Jahr auch mehrere Hotels in Italien bereits gebucht ( ohne Rücktrittsersicherung) und dann hab ich mich entschlossen, ( da ich nicht mehr laufen konnte) in der Zeit lieber mein Kreuzband opereiren zu lassen. ALLE Hotels haben sich nach Schilderung der Umstände ohne Mehrkosten bereiterklärt, den Urlaub zu VERSCHIEBEN - wir sind dann an Pfingsten gefahren. Vielleicht wäre das bei dir auch ne Möglichkeit?

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Re: Reiserücktritt bei Kur möglich?

Antwort von Christine70 am 14.03.2012, 6:00 Uhr

das hier hab ich gefunden und dies gilt wohl für alle reiserücktrittsversicherungen. sichergehen kann man aber nur, wenn man das kleingedruckte der eigenen versicherung liest:

Reiserücktrittsversicherung
AVB RR 09

§ 2
1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
• Tod;
• schwere Unfallverletzung;
• unerwartete schwere Erkrankung;
• Impfunverträglichkeit;
• Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
• Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist;
• Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
• unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden
Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war oder als Schulabgänger noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatte;
• Arbeitsplatzwechsel, sofern die Reise vor Bewerbung gebucht wurde, die Reise binnen der Probezeit (max. 6 Monate) anzutreten wäre und der Arbeitgeber einer Durchführung der Reise widerspricht;
• Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt;
• unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden.

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Das mit der unerwarteten schweren krankheit kann man ziehen kilometerlang. es wird nicht aufgezählt, welche krankheiten darunterfallen.

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