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Geschrieben von wolke76 am 06.11.2018, 14:08 Uhr

Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?

Ich denke (weiß es aber nicht genau), für Schäden, die der Hund anrichtet, haftet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Hundehalterin.

Wenn DU versehentlich dem Tier was tust, dann dürfte DEINE Haftpflicht einspringen.

Da du es nur als Gefälligkeit machst, wird niemand von gewerbsmäßiger Hundebetreuung ausgehen. Ob in diesem Falle eine Aufwandsentschädigung den Sachverhalt ändert, weiß ich nicht.

Ich würde bei der Versicherung nachfragen - am besten mit Gesprächsprotokoll bzw. komplett schriftlich / per Mail, damit du im Fall der Fälle etwas in der Hand hast.

LG

 
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