Geschrieben von wolke76 am 06.11.2018, 14:08 Uhr |
Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern?
Ich denke (weiß es aber nicht genau), für Schäden, die der Hund anrichtet, haftet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Hundehalterin.
Wenn DU versehentlich dem Tier was tust, dann dürfte DEINE Haftpflicht einspringen.
Da du es nur als Gefälligkeit machst, wird niemand von gewerbsmäßiger Hundebetreuung ausgehen. Ob in diesem Falle eine Aufwandsentschädigung den Sachverhalt ändert, weiß ich nicht.
Ich würde bei der Versicherung nachfragen - am besten mit Gesprächsprotokoll bzw. komplett schriftlich / per Mail, damit du im Fall der Fälle etwas in der Hand hast.
LG
- Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern? - afri2019 06.11.18, 13:26
- Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern? - wolke76 06.11.18, 14:08
- Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern? - Maroulein 06.11.18, 14:20
- Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern? - ConMaCa 06.11.18, 15:37
- Re: Hundesitter Blindenführhund - wie im Vertrag absichern? - Lusiana 06.11.18, 18:59
Dieses "youtube wird gelöscht" - echt oder nicht?
Kleinanzeigen-Wäre nicht erhalten
Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g
Hilfe erbeten, GMX mail App vs PC
Internes Gutachten warnt AfD Mitglieder
Amazon
Todesstrafe abgeschafft
Fotobuch erstellen
Vornamen ändern