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Geschrieben von Johanna3 am 06.08.2019, 21:38 Uhr

hier im Bekanntenkreis ein ähnlicher Fall

"naja - triftige Gründe - sie sprechen nicht dagegen das er seinen Sohn von Freitag bis Sonntag hat, sie sprechen nicht dagegen das er als Lehrer mit Jugendlichen arbeitet. "

Dass müssen sie auch nicht.

Ein Altersunterschied von 15 Jahren ruft nicht das Jugendamt auf den Plan. Es wird Gründe geben - auch wenn sie dir nicht bekannt sind.

 
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