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Geschrieben von Johanna3 am 02.08.2019, 0:57 Uhr

hier im Bekanntenkreis ein ähnlicher Fall

Da bringst du etwas durcheinander, dhana.

Wenn der Vater das Sorgerecht hätte, wäre das Kind nicht unter der Woche in einer Pflegefamilie untergebracht.

Bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann es dem Vater bspw. untersagt werden, mit dem Kind von Lübeck nach München zu ziehen - um so eine deutliche räumliche Distanz zwischen Mutter und Kind zu schaffen.

 
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