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von dhana  am 01.08.2019, 17:47 Uhr

hier im Bekanntenkreis ein ähnlicher Fall

Hi,

einem Freund von mir geht es ähnlich.

Mutter schwer psychisch krank, hat sich monatelang in der verdunkelten Wohnung eingeschlossen, Vater durfte zum Wickeln vorbeikommen sonst wäre der Junge gar nicht gewickelt worden. Jugendamt war eingeschaltet, sah aber keinen Handlungsbedarf.
Bis dann die Mutter in eine Klinik stationär kam - seitdem ist der Junge (inzwischen 4 Jahre alt) in einer Pflegefamilie.
Der Vater hat das Sorgerecht, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt und wurde dem Vater verweigert, mit der Begründung das es für die Mutter und deren Therapieerfolg wichtig ist, zu wissen sie bekommt das Kind zurück.
Momentan darf er am Freitag abend seinen Sohn abholen und muss ihn am Sonntag abend zurückbringen. Unter der Woche MUSS der Junge in der Pflegefamilie bleiben.
Der Vater arbeitet wirklich von Anfang an mit dem Jugendamt zusammen - aber warum die Junge nicht zu ihm darf versteht keiner. Er will noch nicht mal der Mutter das Kind in irgendeiner Weise vorenthalten - oder ihr wegnehmen - aber er möchte einfach auch für seinen Sohn da sein dürfen und sich selber kümmern dürfen.
Aber die Mutter tickt regelmässig aus, wenn es darum geht das Sohn und Vater auch nur Kontakt haben - und deswegen sieht es das Jugendamt als wichtiger an für die Mutter - ist auch ganz klar so formuliert.

Ich versteh es auch nicht.

Gruß Dhana

 
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