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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 17.02.2006, 11:54 Uhr

Hat jemand Akte 06 gesehen?

Ich finde es immer wieder schade, daß Menschen, die gegen die Todesstrafe sind, unterstellt wird, sie seien auch gegen Sicherheitsverwahrung oder überhaupt gegen Strafen.

Der Mann gehört hinter Gitter, fettich, da diskutiere ich auch gar nicht drüber.

Das deutsche Justizsystem hat in dem Fall versagt, auch fettich, auch keiner Diskussion wert.

Aber was beweist der Fall? Das die Todesstrafe angemessen wäre? Nö, Sicherheitsverwahrung hätte ja gereicht. Daß alle Richter Deppen sind? Nö, es war eine Staatsanwältin, sie hat versagt, aber prozentual gesehen liegt das noch in einer Fehlerquote, die fast nicht zu vermeiden ist. Die Dame gehört gefeuert, so wie einer gefeuert wird, der bei VW übersieht, daß der Polo, der gerade vom Band läuft, kein Lenkrad hat.

Was soll der Fall beweisen? Als Beispiel für was soll er herhalten?

Gruß,
Elisabeth.

 
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