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Geschrieben von icki am 10.04.2019, 6:18 Uhr

Haftpflichtversicherung

Hallo!
Eine neue brauchst du nicht, du hast die alte ja nicht gekündigt. Im Fall der Fälle besteht Versicherungsschutz.
Ruf da heute nochmals mit mehr Zeit an und bitte die Sachbearbeiterin doch bitte mal die Unterschrift auf der Kündigung und vom Antrag zu vergleichen. Sollten diese unterschiedlich sein ist alles gut und du bittest um Bestätigung des unveränderten Versicherungsschutzes und um ein Entschuldigungsschreiben.
Sollten die Unterschriften gleich aussehen (??) stellst du Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.

Sonderkündigungsrecht besteht nicht, auf welcher Grundlage? Menschlicher Fehler???

VG

 
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