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Geschrieben von mamafürvier am 03.04.2006, 10:16 Uhr

gemein!Vermieter ärger

Ich befürchte da wird dir nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen können bzw. der Mieterschutzbund.

Wohnungsabnahme am 29. oder 30.? Da wirst du sicher bis 31. zahlen müssen, denn meines Wissens gibts nur ganze Monate.

Wir hatten 1 Monat Zeit die neue Wohnung einzurichten usw. während wir noch in der alten wohnten, zahlten nur die Nebenkosten für die neue und das wars ehr kulant.

In den Briefkasten? Mach das nicht! Du hast dann keine Beweise für irgendwelche Schreiben. Da bei usn die Vorabnahme angeblich so klasse war und zur eigentlichen Abnhame keiner kam wegen Urlaub sollten wir den Schlüssel in den BK des Vermieters werfen udn damit wär die Wohnung ordungsgemäß übegeben...
...leider war alles nur mündlich, den Schlüssen habe wir angeblich nie in den BK geworfen usw...


Wir klagen auch - sind fast 1 Jahr in der neuen Wohnung aber haben unsre Kaution noch nicht zurück. Immer neue angebliche Gründe die haltlos sind aber das Geld ist noch nicht in Sicht.

Kerstin

 
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