von nila0712 am 16.04.2019, 20:23 Uhr |
Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter
Das klingt jetzt bisschen blöd formuliert aber richtig ist es trotzdem.
Die Kinder klagen den Unterhalt ein, somit zählt das Einkommen der Kinder in den Anträgen.
Also ist quasi alles so richtig.
Sonst wäre es so ein Antrag den du ausfüllen müsstest.
Ich kenn gerade die gesetzliche Regelung nicht zu 100% aber vor Gericht zählen die Kinder ab 12 Jahre als "Aussageberechtigt"
Ich kenn das genaue Alter nicht.
Quasi gehört der Unterhalt auch nicht dir sondern den Kinder.
- Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter - MadamePompadour 10.04.19, 9:50
- Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter - kravallie 10.04.19, 10:22
- Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter - MadamePompadour 10.04.19, 10:35
- Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter - nila0712 16.04.19, 20:23
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