Geschrieben von MadamePompadour am 10.04.2019, 9:50 Uhr |
Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter
Guten Morgen
Gestern bekam ich ein Schreiben v. der Beistandschaft meiner beiden Töchter.
Es wird eine Gehaltspfändung gegenüber dem leibl. Vater angestrebt. Als Anlage waren 2 Anträge zur Prozesskostenbeihilfe dabei. Für jedes Mädl einen.
Die Namen meiner beiden Töchter sind in den Anträgen, gleich zu Beginn, unter "Angaben zu meiner Person" schon eingeschrieben.
Nun stellt sich mir die Frage wie diese weiter auszufüllen sind.
Sehe ich das jetzt richtig, dass die weiteren Angaben meine Töchter betreffen, oder ist es so gemeint, dass ich MEINE (als Mutter) Verdienst, Bargeld, Wertgegenstände, Bankkonten, Wohnkosten etc. angeben muss.
Würde lediglich die Angaben meine beiden Töchter betreffen, wären diese nämlich zügig ausgefüllt, da in ihrem jungen Alter davon so gut wie nichts vorhanden ist.
Hat jemand Erfahrung dazu?
LG an Euch allen
Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter
Antwort von kravallie am 10.04.2019, 10:22 Uhr
sind die Mädels denn volljährig?
Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter
Antwort von MadamePompadour am 10.04.2019, 10:35 Uhr
Hallo Kravallie,
die Töchter sind 17 u. 15 J. alt. Beides Schüler.
Unterhalt seit 2004 nie gesehen... obwohl....doch, es gab schon mal eine Pfändung.
Vier Monate lang bekam ich mal pro Nase 28 Euro.
Das war im letzten Jahr.
Warum ich das jetzt nochmal neu ins rollen kommt weiß ich nicht. Und ich hohle Nuss habe am Telefon auch gar nicht nachgefragt...
Irgendwie ist mir das mittlerweile egal. Der Mann ist ohnehin nicht mit uns seit Jahren in Kommunikation und hat den Kontakt "untersagt".
Whats up die Kinder blockiert - ebenso FB.
Wir schlagen uns mal schlechter, mal besser durchs Leben.
Bekam eben einen Anruf der Sachbearbeiterin, nachdem ich auf den AB um Rückruf bat.
Ich muss meine wirtschaftl. Verhältnisse mit eintragen.
Das Gericht prüft auch diese.
Ich hasse Bürokram.
Jetzt geht das kopieren wieder los zwecks Nachweise
Re: Frage zum Antrag - Prozesskostenbeihilfe - Unterhalt der Tochter
Antwort von nila0712 am 16.04.2019, 20:23 Uhr
Das klingt jetzt bisschen blöd formuliert aber richtig ist es trotzdem.
Die Kinder klagen den Unterhalt ein, somit zählt das Einkommen der Kinder in den Anträgen.
Also ist quasi alles so richtig.
Sonst wäre es so ein Antrag den du ausfüllen müsstest.
Ich kenn gerade die gesetzliche Regelung nicht zu 100% aber vor Gericht zählen die Kinder ab 12 Jahre als "Aussageberechtigt"
Ich kenn das genaue Alter nicht.
Quasi gehört der Unterhalt auch nicht dir sondern den Kinder.
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