Geschrieben von Hannehoch6 am 07.01.2012, 22:21 Uhr |
Erbe, Testament - Frage
A muss reagieren, da er als Erbnehmer auskunftspflichtig ist und ein notarielles Verzeichnis vorlegen muss, ich denke, die Kosten des gegnerischen Anwaltes dürfte A bei Nichterfüllung zahlen, wenn B einen Pflichtteilsanspruch hat.
Auskünfte über Schenkungen etc. dienen dazu, evtl. einen Ergänzungspflichtteilanspruch geltend machen zu können. Also, wenn in den letzten 10 Jahren einiges verschenkt wurde, darf man anteilig den Pflichtteilerbberechtigten in Geld "entschädigen"
- Erbe, Testament - Frage - suchepotentenmannfürsleben 06.01.12, 16:47
- Beim Amtsgericht nachfragen? - tweenky 06.01.12, 17:39
- Re: Erbe, Testament - Frage - Ameise 06.01.12, 18:18
- Was mich stutzig macht, ist - donnalüttchen 06.01.12, 18:28
- Re: Was mich stutzig macht, ist - suchepotentenmannfürsleben 06.01.12, 20:25
- Oh oh... - donnalüttchen 06.01.12, 20:40
- Re: Oh oh... - MartaHH 06.01.12, 21:36
- Re: Oh oh... - syko 06.01.12, 21:43
- Richtig... - donnalüttchen 06.01.12, 22:33
- Re: Richtig... - MartaHH 06.01.12, 22:39
- Das hatte ich ähnlich bereits geschrieben... - donnalüttchen 06.01.12, 22:51
- Re: Richtig... - MartaHH 06.01.12, 22:39
- Richtig... - donnalüttchen 06.01.12, 22:33
- Oh oh... - donnalüttchen 06.01.12, 20:40
- Re: Was mich stutzig macht, ist - suchepotentenmannfürsleben 06.01.12, 20:25
- Re: Erbe, Testament - Frage - Hannehoch6 07.01.12, 22:21
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