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Geschrieben von Hannehoch6 am 07.01.2012, 22:21 Uhr

Erbe, Testament - Frage

A muss reagieren, da er als Erbnehmer auskunftspflichtig ist und ein notarielles Verzeichnis vorlegen muss, ich denke, die Kosten des gegnerischen Anwaltes dürfte A bei Nichterfüllung zahlen, wenn B einen Pflichtteilsanspruch hat.

Auskünfte über Schenkungen etc. dienen dazu, evtl. einen Ergänzungspflichtteilanspruch geltend machen zu können. Also, wenn in den letzten 10 Jahren einiges verschenkt wurde, darf man anteilig den Pflichtteilerbberechtigten in Geld "entschädigen"

 
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