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Geschrieben von Cata am 06.01.2012, 15:13 Uhr

Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Es interessiert mich mal, ob hier jemand ist, der sich da auskennt oder jemals eine Enschaedigung fuer enteignetes Eigentum in der ehemaligen DDR bekommen hat. Es handelt sich dabei um einige Fabriken und die dazugehoerigen Villen und Grundstuecke und Freizeiteinrichtungen, die natuerlich in der Form heute nicht mehr existieren oder Schrott sind.
Die Antraege laufen seit Jahrzehnten und sind inzwischen mehrfach vererbt worden, da die eigentlichen Antragsteller schon verstorben sind.

 
9 Antworten:

Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Feuerpferdchen am 06.01.2012, 15:28 Uhr

und was ist eigentlich mit den riesigen Ackerflächen, den damaligen LPGs, wem gehört heute eigentlich das viele Land? der BRD? es sind ja nach wie vor riesige Äcker, ich kann mir kaum vorstellen, dass die ursprünglichen Besitzer da ackern...

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Maximum am 06.01.2012, 15:57 Uhr

ui,sowas ist...wenn Neubesitzer da sind und das behalten wollen sehr schwierig.Mein Vater hatte da was laufen...jahrelang...man hat ihm den Grundstückspreis angeboten weil das Haus bereits abgerissen wurde was da stand,und die Leute neu gebaut haben.

Ich kenne einen Fall die haben auch versucht ihr altes "Gut" wieder zu bekommen...sie haben es wieder bekommen...alles nur noch Ruinen,nie was dran gemacht...kaum hatten sie es,da kamen von der Gemeinde die Auflagen...am ende haben sie alles abreißen lassen müssen weil Gefahr davon ausging,und sie hatten das Grundstück,was nicht annähernd soviel wert ist wie sie für den Abriss bezahlt haben...jetzt haben sie ein Grundstück und einen haufen Schulden weil der Abriss echt schweine teuer war.

Wir selber haben in Thüringen Felder...die haben wir ohne großes zutun wieder bekommen...jedenfalls mein Vater damals...jetzt,nach seinem Tod haben wir da drüben Felder wo wir eine jährliche Pacht bekommen...

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Treva am 06.01.2012, 15:59 Uhr

Mein Mann bekam, nach der Wende, den Hof und das land seiner Eltern Rückübertragen, allerdings musste er auch den Lastenausgleich, den seine Eltern hier in der BRD erhalten hatten, zurückzahlen:

Es ist alles komplett verpachtet

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Cata am 06.01.2012, 16:52 Uhr

Das besagte Eigentum hat die Stadt bereits anderweitig fuer Parkanlagen und Naherholungsgebiet verwertet oder die Betriebe wurden veraeussert bzw. die Unternehmen dort existieren noch, somit sind eigentlich wieder Eigentuemer vorhanden, denen man das nicht einfach wenehmen kann. Ich hab das jedenfalls so verstanden, dass es sich nur um eine Entschaedigung, nicht aber um eine Rueckgabe handeln kann.
Ein Gruendstueck wurde bereits kurz nach der Wende zurueckgegeben. Das war wohl frei und unbebaut.

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Maximum am 06.01.2012, 17:04 Uhr

ich denke da kannst du den ortsüblichen Grundstückspreis einklagen...aber ich weiß das es damals bei meinem Vater ein ewiges Theater war...ist aber schon 10 Jahre her...vieleicht ist es heutzutage einfacher...geh zu einem Anwalt und lass dich beraten...

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Silvia3 am 06.01.2012, 17:11 Uhr

Meine Tante und Onkel wurden entschädigt. Das ist aber schon einige Jahre her. Ich erinnere mich, dass sie nach dem Mauerfall einen Antrag gestelllt haben und dann hat es ein paar Jahre gedauert (das wurde ihnen aber gleich am Anfang gesagt, es gab festgelegte Zuteilungszeiträume) und dann haben sie über mehrere Jahre verteilt, das Geld in Raten ausgezahlt bekommen. Ich denke, das war Ende der 90er Jahre. Es wurde nur für Besitz entschädigt, der nach 1945 erworben wurde.

Silvia

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von Cata am 06.01.2012, 17:45 Uhr

Das laeuft schon ewig. Die Erben verfolgen das schon lange und glauben selber nicht, dass da mal noch was bei rauskommt.
Ich hab damit nur am Rande zutun, weil ich halt zur Erbengemeinschaft gehoere und Vollmachten ausstellen muss, wenn wieder ein Verwandter gestorben ist, den ich dann anteilig beerbe.

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was die Riesen-Agrarflächen anbelangt, habe ich vor kurzem irgendwo gelesen,

Antwort von wassermann63 am 06.01.2012, 18:18 Uhr

dass (Gen)Saatguthersteller in großem Stil riesige Areale aufgekauft haben, um dort unbehelligt ihren Genraps usw. anbauen zu können.

Andere Flächen hingegen haben Umwelt- und Naturschützer versucht, in großem Stil aufzukaufen, um durchgängige Landstriche für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz "freizukaufen", (z.B. die Stiftung Euronatur. So etwas sind absolut förderungswürdige Initiativen, die über Spendengelder ermöglicht werden).

LG
JAcky

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Re: Enteignung in der DDR und Entschaedigung

Antwort von carla72 am 07.01.2012, 7:25 Uhr

Ich habe mich vor langer Zeit damit beschäftigt. Wenn ich mich recht erinnere, gab es für sog. offene Vermögensfragen eine Frist für die Antragstellung bis 1992, und die allermeisten Fälle sind natürlich lange abgeschlossen. Früher gab es ja überall Ämter für offene Vermögensfragen (und natürlich die Treuhandanstalt), wenn mich nicht alles täuscht, wird dies heute auf Bundesebene durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bearbeitet. Es gilt der Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung", so dass oft rückübereignet wurde, was noch da war. Das bedeutet natürlich auch, dass der alte neue Eigentümer dann für die Einhaltung eines gesetzesmäßigen Zustands zuständig ist.

Was willst Du denn wissen?

Lg, carla72

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