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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 06.01.2012, 16:47 Uhr

Erbe, Testament - Frage

Hallo zusammen,

hatte vor einiger Zeit das hier geschrieben:
http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Erbe-Testament-Streitigkeiten_483097.htm

Kind A hat das Testament dann zeitnah beim Amtsgericht eingereicht, Testament wurde eröffnet.
A ist Alleinerbe, mehrere andere Personen bekommen ein sog. Vermächtnis (Gegenstände aus dem Hausrat von ideellem Wert und ohne materiellen Wert)

Alle im Testament erwähnten Personen bekamen Post und mussten zustimmen. Seither (8 Wochen) wartet A auf den Erbschein.

Heute bekommt A Post vom Anwalt von B und wird aufgefordert ein notarielles Erbverzeichnis beizubringen, in dem alles aufgelistet ist.
Außerdem Belege über Lebensversicherungen und Schenkungen der letzten 10 Jahre.

Lebensversicherungen wurden schon ausgezahlt, da sie ausschließlich zugunsten von A liefen und deshalb nicht zum Erbe gehören.

Nun frage ich mich, ob A verpflichtet ist, zum Notar zu wandern und die Auflistung erstellen zu lassen. Warum soll A das Geld für den Notar für diesen Unfug zahlen? Oder muss das B zahlen (der fordert es ja auch an)?

Ohne Erbschein erhält A sowieso keine Auskünfte von den Banken, die vorgefundenen Unterlagen sind sehr lückenhaft und unvollständig.

Wohlgemerkt fordert Kind A nur den Pflichtteil ein, es handelt sich um keine riesige Summe und der Hausrat etc. ist Pillepalle; größter Wertgegenstand ist der (einfache) Flachbild- TV, der aber testamentarisch Kind A zugesprochen wurde.
Spricht aber für B`s Geldgier.

Da sich B in verschiedenen Punkten und Bereichen gehörig unterhalb der Gürtellinie verhält, tendiert A dazu, das Schreiben zu ignorieren und B durch von ihm dann vermutlich initiierte Mahnungsschreiben des Anwaltes weitere Kosten entstehen zu lassen.

Danke für eure Hilfe.
LG
S

 
11 Antworten:

Beim Amtsgericht nachfragen?

Antwort von tweenky am 06.01.2012, 17:39 Uhr

Kenne mich jetzt leider nicht aus. Aber fragt doch einfach mal beim Amtsgericht an, vielleicht kann hier jemand Auskunft geben, ob ein solches Verzeichnis angefordert werden kann.

Ansonsten würde ich auch dazu tendieren, erst einmal abzuwarten.... Vielleicht ist der Erbschein ja in den nächsten Tagen da.

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Re: Erbe, Testament - Frage

Antwort von Ameise am 06.01.2012, 18:18 Uhr

Hi,
Du hast zwar nichts dazu geschirieben, aber es scheint so, als ob B einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will.
Falls A eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er alles über einen Anwalt machen lassen.
LG

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Was mich stutzig macht, ist

Antwort von donnalüttchen am 06.01.2012, 18:28 Uhr

deine Aussage zu den Lebensversicherungen... Was heißt, sie liefen ausschließlich zu den Gunsten von A? War A als Versicherungsnehmer angegeben und die verstorbene und versicherte Person hat gezahlt? Oder war A als erbberechtigte Person angegeben? - Im letztgenannten Fall gehört die ausgezahlte Summe sehr wohl zur Erbmasse. Auch, wenn eine oder mehrere der LV bereits Jahre vor dem Ableben der versicherten Person an A ausgezahlt wurden, zählen sie zur Erbmasse, wobei die Wert des jeweiligen Betrages nur in den vergangenen 10 Jahren berücksichtigt wird. Jedes verflossene Jahr nach der Auszahlung verringert sich der anzurechnenden Wert um jeweils 10 % . Ähnlich verhält sich das mit geschenkten Geldbeträgen oder sonstigen Wertgegenständen. Bei Immobeilien ist das wieder etwas anders, aber das muss dann genauer betrachtet werden. Im ersten Fall wäre zunächst tatsächlich die ausgezahlte Summe nicht wirklich für die Aufstellung zu berücksichtigen... möglicherweise aber die Einzahlungen in den vergangenen 10 Jahren...

Das ist etwas komplizierter... totstellen wird A nicht weiterhelfen, denn B hat durchaus ein Anrecht auf eine Aufstellung, die in diesem Fall wohl wirklich nur der Notar oder ein anderer Bevollmächtigter machen kann, da man da wirklich durchblicken muss. Allerdings werden die Kosten hierfür von allen Erbberechtigten/Begünstigten anteilig zu tragen sein...

Frage ist hierbei: Um welchen Gesamtwert geht es? Wenn es wenig ist, lohnt im Zweifel keine Beauftragung der Aufstellung... Ist es für A denkbar, B den schwarzen Peter zuschieben zu können, sich um die weiteren Angelegenheiten zu kümmern? Manchmal stopft es Jemandem ganz schnell die große Klappe, wenn er ans Ruder der Galere gesetzt wird, in der er den Takt vorgeben wollte... ;-)

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Re: Was mich stutzig macht, ist

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 06.01.2012, 20:25 Uhr

Lebensversicherung: A war begünstigte Person, ALLEIN! Deshalb wurde die LV nach Vorlage der Sterbeurkunde schon ausgezahlt.

Total totstellen will sich A ja nicht. A ist keiner, der anderen Steine in den Weg legt und hatte ja sogar darüber nachgedacht, das Testament nicht einzureichen um 50/50 zu teilen. Konnte das aber mit dem Gewissen der verstorbenen Person gegenüber nicht vereinbaren.
Aber A will zumindest mal ein Zeichen setzen, wennauch nur ein kleines.
(B hat noch anderes auf dem Kerbholz, da existieren emails mit Worten über die verstorbene Person, die keine netten Inhalte haben *beschönigend ausgedrückt*)

Der Gesamtwert ist nicht groß.
Darüber B den schwarzen Peter zuzuschieben wollen wir nicht nachdenken, das würde B so freuen, dass wir da wieder einiges an Sinnlosigkeiten und Überschwänglichkeit erleben dürften. B durchblickt das scheinbar alles auch gar nicht, sonst hätte sich B die verleumdenden emails und den Anwaltsbrief gespart.

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Oh oh...

Antwort von donnalüttchen am 06.01.2012, 20:40 Uhr

Dass die LV ausgezahlt wurde, bedeutet leider nicht, dass diese Summe aus der Erbmasse heraus ist... sie zählt dann leider dazu und wird auch angerechnet werden müssen.

Schicke dir eine PN...

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Re: Oh oh...

Antwort von MartaHH am 06.01.2012, 21:36 Uhr

echt? Ist das so?
Wenn also eine LV einen "Begünstigten" im Todesfall hat, dann kriegt dieser gar nicht das Geld aus der LV, wenn er nicht gleichzeitig auch zum Erben berufen ist??

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Re: Oh oh...

Antwort von syko am 06.01.2012, 21:43 Uhr

äh, und welchen Sinn sollte es dann haben, bei einer Lebensversicherung einen Begünstigten einzusetzen?
Wenn explizit ein Begünstigter eingesetzt wird, dann gehört das m.W. nicht zur Erbmasse, sondern wird wie eine Schenkung behandelt. Der Begünstigte muss dabei auch nicht zwingend erbberechtigt sein.

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Richtig...

Antwort von donnalüttchen am 06.01.2012, 22:33 Uhr

und Schenkungen werden im Erbfall immer berücksichtigt... 10 Jahre rückwirkend. Das widerspricht sich nicht...

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Re: Richtig...

Antwort von MartaHH am 06.01.2012, 22:39 Uhr

so eindeutig ist das alles nicht:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-tip-die-lebensversicherung-und-der-erbfall-erbrecht

Zum Thema Schenkung ist noch zu sagen, dass es fraglich ist, WAS als Schenkung anzusehen ist - manche gehen davon aus, dass als Schenkung allenfalls die Ratenzahlungen der letzten 10 Jahre anzugeben sind und nicht die anfallende Versicherungssumme.

Aber ich denke, der Drops ist gelutscht! Geld ist ausgezahlt von der Versicherung und damit er-le-digt.

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Das hatte ich ähnlich bereits geschrieben...

Antwort von donnalüttchen am 06.01.2012, 22:51 Uhr

Entscheidend könnte auch die Konstellation in der Gestaltung der LV sein... bei der Aufstellung aller in den letzten 10 Jahren empfangenen "Gaben" ist auch davon auszugehen, dass das Geld nicht aufs Sparbuch gelegt wurde.

Glaub mir, aus bitterer Erfahrung kann ich dir sagen, dass es dieses Problem aus der Konstellation Versicherungsnehmer/Begünstigter wirklich geben könnte...

Es hilft wirklich nur, die ganzen Sachen durch Jemanden aufarbeiten zu lassen, der sich damit auskennt...

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Re: Erbe, Testament - Frage

Antwort von Hannehoch6 am 07.01.2012, 22:21 Uhr

A muss reagieren, da er als Erbnehmer auskunftspflichtig ist und ein notarielles Verzeichnis vorlegen muss, ich denke, die Kosten des gegnerischen Anwaltes dürfte A bei Nichterfüllung zahlen, wenn B einen Pflichtteilsanspruch hat.

Auskünfte über Schenkungen etc. dienen dazu, evtl. einen Ergänzungspflichtteilanspruch geltend machen zu können. Also, wenn in den letzten 10 Jahren einiges verschenkt wurde, darf man anteilig den Pflichtteilerbberechtigten in Geld "entschädigen"

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