Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von donnalüttchen am 06.01.2012, 18:28 Uhr

Was mich stutzig macht, ist

deine Aussage zu den Lebensversicherungen... Was heißt, sie liefen ausschließlich zu den Gunsten von A? War A als Versicherungsnehmer angegeben und die verstorbene und versicherte Person hat gezahlt? Oder war A als erbberechtigte Person angegeben? - Im letztgenannten Fall gehört die ausgezahlte Summe sehr wohl zur Erbmasse. Auch, wenn eine oder mehrere der LV bereits Jahre vor dem Ableben der versicherten Person an A ausgezahlt wurden, zählen sie zur Erbmasse, wobei die Wert des jeweiligen Betrages nur in den vergangenen 10 Jahren berücksichtigt wird. Jedes verflossene Jahr nach der Auszahlung verringert sich der anzurechnenden Wert um jeweils 10 % . Ähnlich verhält sich das mit geschenkten Geldbeträgen oder sonstigen Wertgegenständen. Bei Immobeilien ist das wieder etwas anders, aber das muss dann genauer betrachtet werden. Im ersten Fall wäre zunächst tatsächlich die ausgezahlte Summe nicht wirklich für die Aufstellung zu berücksichtigen... möglicherweise aber die Einzahlungen in den vergangenen 10 Jahren...

Das ist etwas komplizierter... totstellen wird A nicht weiterhelfen, denn B hat durchaus ein Anrecht auf eine Aufstellung, die in diesem Fall wohl wirklich nur der Notar oder ein anderer Bevollmächtigter machen kann, da man da wirklich durchblicken muss. Allerdings werden die Kosten hierfür von allen Erbberechtigten/Begünstigten anteilig zu tragen sein...

Frage ist hierbei: Um welchen Gesamtwert geht es? Wenn es wenig ist, lohnt im Zweifel keine Beauftragung der Aufstellung... Ist es für A denkbar, B den schwarzen Peter zuschieben zu können, sich um die weiteren Angelegenheiten zu kümmern? Manchmal stopft es Jemandem ganz schnell die große Klappe, wenn er ans Ruder der Galere gesetzt wird, in der er den Takt vorgeben wollte... ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.