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von MartaHH  am 06.01.2012, 22:39 Uhr

Richtig...

so eindeutig ist das alles nicht:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-tip-die-lebensversicherung-und-der-erbfall-erbrecht

Zum Thema Schenkung ist noch zu sagen, dass es fraglich ist, WAS als Schenkung anzusehen ist - manche gehen davon aus, dass als Schenkung allenfalls die Ratenzahlungen der letzten 10 Jahre anzugeben sind und nicht die anfallende Versicherungssumme.

Aber ich denke, der Drops ist gelutscht! Geld ist ausgezahlt von der Versicherung und damit er-le-digt.

 
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