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Geschrieben von lastunicorn am 17.04.2013, 21:39 Uhr

Elternzeit hebt doch ein Beschäftigungsverhältnis nicht auf, wenn weder

AN noch AG dieses aufgekündigt haben oder kein in diesem befristeter Vertrag ausgelaufen ist. Somit wäre eine in Elternzeit befindlich ANin lediglich in einer Art Sonderurlaub. Und das gehört auch in einem lückenlosen Lebenslauf nicht aufgezählt.

Es nimmt doch niemand einer Mutter ihren Stolz auf ihre Kinder, wenn diese nicht in einer Bewerbung erwähnt werden müssen. Seltsam, dass Männer nicht einmal auf die Idee kommen, in einer ähnlichen Konstellation ihre Elternzeit zu erwähnen. Da ist sie meist ganz klar als Urlaub betrachtet...

 
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