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Geschrieben von Danyshope am 03.03.2017, 6:56 Uhr

eben, und haben will es ja auch keiner

Befreit euch dann aber von der Pflicht dafür zu sorgen das dort niemanden was passiert der in das leerstehende Gebäude einbricht. Was wenn da wer ein Fenster einschlägt oder ähnliches, dort einsteigt und dann sich verletzt? Auch für diese Folgen haftet der Eigentümer.

Hier zudem gäbe es irgendwann von der Stadt eine Strafe weil leerstehender Wohnraum. Und wenn bereits einsturzgefährdet oder sonstiges, dann auch entsprechende Auflagen. Davon ab das euch die beiden Nachbarn haftbar machen können wenn durch euer Gebäude ein Schaden an deren auftritt.

 
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