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Geschrieben von shinead am 02.03.2017, 15:28 Uhr

Kündigung Gas, Strom, komplett

Ich kenne einen "ähnlichen" Fall einer Erbengemeinschaft. Haus stand leer und sollte es auch bis zur (langwierigen) Klärung der Verhältnisse bleiben.

Beim Versorger wurde alles abgemeldet. Daraufhin wurden sämtliche Versorgungsleitungen gekappt, Zähler ausgebaut und diverse Plomben gesetzt. Die Abmeldung und das Prozedere waren kostenpflichtig.
Der künftige Neueigentümer wird alles kostenpflichtig wieder anschließen müssen.

Prüft doch mal die AGB der Versorger. Da muss ja irgendetwas zu dem Thema drin stehen.

 
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