Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von 32+4 am 02.03.2017, 14:52 Uhr

Kündigung Gas, Strom, komplett

Hallo

weiß jemand Rat bei folgender Konstellation:

Eigentümer möchte alle Nebenkosten des Hauses sparen, wegen Leerstand
Gas und Strom springt automatisch Grundversorger ein

Eigentümer hat aber gar kein Interesse das Haus zu vermieten und möchte alles abstellen lassen bzw. hat auch keine Reserven monatliche Abschläge zu zahlen.

Aus- und Einzug wird vom Eigentümer nicht beabsichtigt.
Das Haus konnte weder frei verkauft noch bei mehreren Zwangsversteigerungsterminen veräußert werden. Hochverschuldet und stark sanierungsbedürftig


Grundversorger argumentieren, der Eigentümer hätte Interesse evtl.doch noch zu vermieten


Wie kommt man komplett aus allen Verträgen raus?
Gleiches gilt für Wasser- und Müllgebühren, dort sind die Versorger aber kompromissbereiter

 
22 Antworten:

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von shinead am 02.03.2017, 15:28 Uhr

Ich kenne einen "ähnlichen" Fall einer Erbengemeinschaft. Haus stand leer und sollte es auch bis zur (langwierigen) Klärung der Verhältnisse bleiben.

Beim Versorger wurde alles abgemeldet. Daraufhin wurden sämtliche Versorgungsleitungen gekappt, Zähler ausgebaut und diverse Plomben gesetzt. Die Abmeldung und das Prozedere waren kostenpflichtig.
Der künftige Neueigentümer wird alles kostenpflichtig wieder anschließen müssen.

Prüft doch mal die AGB der Versorger. Da muss ja irgendetwas zu dem Thema drin stehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von Nenilein am 02.03.2017, 15:43 Uhr

Uns wurde damals gesagt, dass man die Grundversorgung (zb bei strom) nicht komplett abstellen kann. Der Grundversorger springt ein und muss bezahlt werden (sollte ja aber wohl auch am Ende vom Abrechnungszeitraum auch wieder einiges zurückkommen, wenn das Haus nicht genutzt wird). Dass ein Haus keinen Grundversorger hat geht nicht.
So war es bei uns damals.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von 32+4 am 02.03.2017, 15:55 Uhr

wenn die monatlichen abschläge für ein leerstehendes objekt nicht gezahlt werden können, wird doch eh gesperrt.
da kommt es wohl darauf an, wie stur die gegenpartei ist. denn sie weiß, dass nichts zu holen ist

grundsteuern wurden erlassen, ermessensentscheidung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von 32+4 am 02.03.2017, 15:55 Uhr

Die Abmeldung und das Prozedere waren kostenpflichtig.

hab ich gerade auch online gefunden. aber das scheint so (in den suchergebnissen) doch nicht ganz eindeutig zu sein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

doch, das geht

Antwort von Christine70 am 02.03.2017, 17:18 Uhr

Als wir unser Haus gekauft haben, waren Strom, Gas und Wasser komplett abgestellt.

Verhängnisvoll damals: Alles war eingefroren.. Spülkasten, Armaturen Küche und Bad. Bei der Heizung war das Wasser abgelassen. Strom- und Gaszähler waren ausgebaut sowie die Wasseruhr.


Der Bauhof mußte kommen, die Wasseruhr einzubauen. Der Stromanbieter baute einen neuen Strom- und Gaszähler ein.

Die Schäden wegen der Kälte hat unsere Versicherung bezahlt. Waren da sehr kulant.

Also es geht durchaus, daß alles abgesperrt wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Müll müsstest Du hier nicht zahlen

Antwort von Ellert am 02.03.2017, 19:48 Uhr

nur wenn einer wirklich da gemeldet ist.

ich frage mich gerade
kann man jemand zwingen Strom anzumelden ?
Wenn man nicht zahlt wird doch sogar der Strom abgestellt wenn man noch drin wohnt...

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von Nenilein am 02.03.2017, 20:02 Uhr

Na gut, wenn man nicht bezahlt stellen sie es wohl ab. Aber das hab ich damals nicht gemacht, da man die Schulden ja trotzdem zahlen müsste. Das hätte ich mich gar nicht getraut.
Blöd, dass uns gesagt wurde, dass man nicht komplett abmelden kann. So blöd kann man anscheinend falsch informiert werden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von Danyshope am 02.03.2017, 22:04 Uhr

ich würde eher sagen, Dein Versorger hat dich weit besser beraten. Der hat auch Gebäudeschutz betrieben.

Wie jemand anders schrieb, mit schweren Schäden an Technik und Gebäude kann man rechnen wenn über längere Zeit keine Versorgung stattfindet. Sei es Feuchtigkeit oder gar Schimmel in den Wänden, seien es geplatzte Wasserrohre, sei es das Problem das es die komplette Heizanlage den Tot geben kann. Von den Kosten für Anmeldung/Abmeldung, neuen Anschlüssen usw ganz angesehen.

ich sehe es als arg fraglich an ob man dabei wirklich spart. Das mag stimmen wenn das Gebäude danach eh dem Verfall oder gar Abriss überlassen werden soll. Alles andere ist in meinen Augen ehere Blödsinn. Da wird eindeutig an der falschen Stelle gespart. Zumal sich die Kosten für eine Grundversorgung wenigstens für Wasser/Strom und evtl Gas nun wirklich im Rahmen halten. Sind wenige hundert Euro im Jahr - wenn denn dann überhaupt. Die Sanierung eines Gebäudes das mehrere Jahre leer stand kann aber locker 50.000-100.000 Euro verschlingen - wenn es denn dann noch rettbar ist. Und durchaus auch mehr. Und der Verfall geht ratzfatz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kündigung Gas, Strom, komplett

Antwort von 32+4 am 02.03.2017, 22:08 Uhr

Das Haus ist laut Gutachter ein Abrissfall, der Schimmel längst überall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

eben, und haben will es ja auch keiner

Antwort von Ellert am 02.03.2017, 22:38 Uhr

und den reinen Bauplatz verkaufen ?
Solange es keiner will blebt es ja imemrnoch Eigentum oder ?
Und das bringt ja Pflichten
wie sieht es aus mit Schnee räumen etc ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

eben, und haben will es ja auch keiner

Antwort von Ellert am 02.03.2017, 22:38 Uhr

und den reinen Bauplatz verkaufen ?
Solange es keiner will blebt es ja imemrnoch Eigentum oder ?
Und das bringt ja Pflichten
wie sieht es aus mit Schnee räumen etc ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: eben, und haben will es ja auch keiner

Antwort von 32+4 am 02.03.2017, 23:18 Uhr

wird von nachbarn übernommen

bauplatz: alles dicht an dicht, haus an haus verbaut. das ist eher unattraktiv, zumal denkmalschutz teilw.besteht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

und abreissen für nen Nachbarn um einen größeren Garten zu haben ?

Antwort von Ellert am 03.03.2017, 5:43 Uhr

Ist halt alles die Frage des Preises

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: eben, und haben will es ja auch keiner

Antwort von Danyshope am 03.03.2017, 6:56 Uhr

Befreit euch dann aber von der Pflicht dafür zu sorgen das dort niemanden was passiert der in das leerstehende Gebäude einbricht. Was wenn da wer ein Fenster einschlägt oder ähnliches, dort einsteigt und dann sich verletzt? Auch für diese Folgen haftet der Eigentümer.

Hier zudem gäbe es irgendwann von der Stadt eine Strafe weil leerstehender Wohnraum. Und wenn bereits einsturzgefährdet oder sonstiges, dann auch entsprechende Auflagen. Davon ab das euch die beiden Nachbarn haftbar machen können wenn durch euer Gebäude ein Schaden an deren auftritt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber wie soll man etwas loswerden das keiner will ?

Antwort von Ellert am 03.03.2017, 7:36 Uhr

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: eben, und haben will es ja auch keiner

Antwort von 32+4 am 03.03.2017, 13:04 Uhr

die gebäudeversicherung besteht doch
extra teuer wegen leerstand

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und abreissen für nen Nachbarn um einen größeren Garten zu haben ?

Antwort von 32+4 am 03.03.2017, 13:05 Uhr

denkmalschutz, das geht nicht ohne weiteres

das grundstück ist laut gutachten keine 1000€ wert

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

und was jetzt auf DAUER machen

Antwort von Ellert am 03.03.2017, 13:10 Uhr

das vom Bein zu haben ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und was jetzt auf DAUER machen

Antwort von 32+4 am 03.03.2017, 13:25 Uhr

eigentumsaufgabe

entbindet aber nicht von der verkehrssicherungspflicht (o.s.ä. hieß das fachwort)

hier stehen viele häuser leer, seit jahren. keiner will sie. keiner erscheint wohl bei versteigerungsterminen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und was jetzt auf DAUER machen

Antwort von Danyshope am 03.03.2017, 18:27 Uhr

Stell Dir selbst die Frage, würdest Du ein Haus kaufen das a) hochverschuldet ist, b) sanierungsbedürftig und c) auch noch teils denkmalgeschützt.

B und C evtl noch, aber bei den Schulden dürften wohl alle abdanken. Und wegen Zwangsversteigerung. So eine Objekt würde ich auch nie ungesehen und ohne Gutachten kaufen. Und bei Zwangsversteigerungen ist es doch eben oft so das man vorher die Objekte nicht mal begehen kann. So jedenfalls kenne ich das.

Wenn beliebte das Grundstück schon nichts wert ist, dann spricht das auch nicht gerade für eine beliebte Wohngegend, eher bei dem Preis für eine der Ortschaften welche gerade am sterben sind. Sprich, keine Jobs, keine Infrastruktur, viele alte Menschen, kaum Familien - irgendwo im Niemandsland.

Wenn das echt so ist, kannst Du nur hoffen das es bis zum Einbrechen des Gebäudes nicht noch unangenehme Überraschungen gibt. Ab Einbruch kannst du dann wenigsten abreißen lassen - dann dürfte der Denkmalschutz auch wegfallen. Und bis dahin hoffen das sich ein Trottel finden lässt der das nimmt. oder der Besitzer verstirbt, niemand das Erbe annimmt und das teil dem Staat an der backe klebt.,

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und was jetzt auf DAUER machen

Antwort von 32+4 am 04.03.2017, 9:16 Uhr

bei einer zwangsversteigerung ersteigert der bieter die schulden doch nicht mit ;-)

nur der vorher freihändige termin während zwangsversteigerung gestaltet sich als schwierig

ich habe dieses haus an der backe.
das haus vorm kauf nie gesehen. nur der ex und seine eltern kannten es. die sind aber über alle berge und wollen keinen cent zahlen, nachdem ich endlich dank frauenhaus den abstieg schaffte.
aber sowas zieht sich

wohngegend ist bei alternativen, künstlern, aussteigern etc. beliebt

aber wenn da eine familie ankommt und interesse hat, dann habe ich GERNE mit der sparkasse ärger, weil ich bei der besichtigung die baumängel nicht verschweigen kann, die die sparkasse damals schon wusste.
der alteigentümer ist insolvent, den kann ich nicht mehr verklagen. das kontaminierte grundstück will aber keiner haben. wer weiß wie gesundheitsschädlich öl wirklich ist, denn es ist im ganzen mauerwerk.

zahle überpünktlich meine rechnungen. hasse kredite. und es hat lange und viele expertengespräche gebraucht, bis ich akzeptieren konnte, das es OK ist, wenn man so ein haus abwirft und dann schulden hat.
man sollte nur privat darüber schweigen, war der tipp. denn plötzlich zeigen leute mit dem finger auf einen.

die zusätzlichen nebenkosten fressen ein loch in die kasse. und problematisch sind da wirklich die energiegrundversorger.
alle anderen hatten wohl mitleid und haben bei persönlicher vorsprache alle laufenen öffentlichen abgaben erlassen. aber die kannten auch das haus und den vorbesitzer und erzählten die dollsten geschichten. "muss ein dummer von außerhalb kommen". also so wie ich zugezogene

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und was jetzt auf DAUER machen

Antwort von Danyshope am 04.03.2017, 15:42 Uhr

Aua, Du bist also alleiniger Eigentümer?

Dann ist es echt übel. Und Ölverseucht ist echt ein Problem. Ist da ein Tank ausgelaufen oder die Versuchung evtl schon vorher gewesen? Oder warum ist das Mauerwerk so verunreinigt? Ich denke mal wenn anderer Verursacher dann hätten die Experten dir schon dazu was gesagt, oder?

Und ja klar, es ist völlig OK. Das Probleme ist eben jetzt für dich, wie wirst Du es los oder hälst wenigstens die Kosten - egal welche - so gering wie möglich.

Warum eigentlich teils denkmalgeschützt? Evtl kann man mit dem Amt reden das es da eh nichts mehr zu schützen gibt. Deine Chancen würde nämlich ohne die im Boot wenigstens etwas steigen. Mit der Verseuchung bleibt ja eh nur Abriss und Abtragung. Mauerwerk austauschen ist ja nur bedingt eine Lösung. Und wenn das genau unter den Denkmalschutz fällt, ja eh nicht mehr haltbar. Du bisst ja eigentlich sogar gesetzlich dazu verpflichtet das Problem zu beseitigen um weitere Schäden zu vermeiden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.