Geschrieben von like am 19.12.2011, 20:26 Uhr |
Dienst- oder Werkvertrag?
Wahrscheinlich beides nicht, ich weiß...
Aber prinzipiell kommt es bei ärztlichen Behandlungen ja nicht auf den Erfolg an, ob man die dann bezahlen muss oder nicht. Wenn für den Fall generell Zuzahlungen zu leisten sind (was man wohl bei der Krankenkasse erfragen könnte), dann wohl auch im "Misserfolgsfall".
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- Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - suchepotentenmannfürsleben 19.12.11, 20:06
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Peony 19.12.11, 20:24
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Leena 19.12.11, 20:25
- Dienst- oder Werkvertrag? - like 19.12.11, 20:26
- Re: Dienst- oder Werkvertrag? - suchepotentenmannfürsleben 19.12.11, 20:29
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Christine70 19.12.11, 20:57
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - ursel 19.12.11, 21:28
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - wolke76 19.12.11, 22:43
- Ja - Biankaline 20.12.11, 20:59
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