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Geschrieben von like am 19.12.2011, 20:26 Uhr

Dienst- oder Werkvertrag?

Wahrscheinlich beides nicht, ich weiß...
Aber prinzipiell kommt es bei ärztlichen Behandlungen ja nicht auf den Erfolg an, ob man die dann bezahlen muss oder nicht. Wenn für den Fall generell Zuzahlungen zu leisten sind (was man wohl bei der Krankenkasse erfragen könnte), dann wohl auch im "Misserfolgsfall".

 
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