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Geschrieben von wolke76 am 19.12.2011, 22:43 Uhr

Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Hallo,

wenn man "zum Zwecke der Entbindung" aufgenommen wird, hat die (gesetzlich) Versicherte KEINE Zuzahlung zu leisten - auch wenn die Entbindung letztlich noch nicht stattfindet. Wäre z.B. auch der Fall, wenn es "falscher Alarm" ist und man wieder heimgeht, um einige Tage später zur tatsächlichen Geburt wiederzukommen.

Dies dürfte auch bei einer erfolglosen Einleitung zutreffen.

 
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