Geschrieben von wolke76 am 19.12.2011, 22:43 Uhr |
Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?
Hallo,
wenn man "zum Zwecke der Entbindung" aufgenommen wird, hat die (gesetzlich) Versicherte KEINE Zuzahlung zu leisten - auch wenn die Entbindung letztlich noch nicht stattfindet. Wäre z.B. auch der Fall, wenn es "falscher Alarm" ist und man wieder heimgeht, um einige Tage später zur tatsächlichen Geburt wiederzukommen.
Dies dürfte auch bei einer erfolglosen Einleitung zutreffen.
- Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - suchepotentenmannfürsleben 19.12.11, 20:06
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Peony 19.12.11, 20:24
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Leena 19.12.11, 20:25
- Dienst- oder Werkvertrag? - like 19.12.11, 20:26
- Re: Dienst- oder Werkvertrag? - suchepotentenmannfürsleben 19.12.11, 20:29
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - Christine70 19.12.11, 20:57
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - ursel 19.12.11, 21:28
- Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus? - wolke76 19.12.11, 22:43
- Ja - Biankaline 20.12.11, 20:59