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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 19.12.2011, 20:06 Uhr

Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Wenn im Krankenhaus eine Geburtseinleitung über mehrere Tage vorgenommen wird, diese aber erfolglos bleibt, es nicht zur Geburt kommt und die werdende Mutter danach wieder nach Hause geht (und drei Wochen später entbindet), muss dann für den Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung geleistet werden?
Weiß das jemand?

Danke und LG
S

 
8 Antworten:

Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Antwort von Peony am 19.12.2011, 20:24 Uhr

Bei mir ist das zwar schon 9 Jahre her, aber bei mir sollte wegen eines Nierenstaus eingeleitet werden. 3 versuche, 3 tage Kh, Kind kam 2 Wochen später, aber bezahlt habe ich da nix.

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Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Antwort von Leena am 19.12.2011, 20:25 Uhr

...ich muss für jeden Tag, den ich - egal, aus welchem Grund - stationär im Krankenhaus bin, eine gewisse Zuzahlung leisten.

Liegt aber an der jeweiligen Krankenversicherung und den entsprechenden Konditionen, nehme ich an..?

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Dienst- oder Werkvertrag?

Antwort von like am 19.12.2011, 20:26 Uhr

Wahrscheinlich beides nicht, ich weiß...
Aber prinzipiell kommt es bei ärztlichen Behandlungen ja nicht auf den Erfolg an, ob man die dann bezahlen muss oder nicht. Wenn für den Fall generell Zuzahlungen zu leisten sind (was man wohl bei der Krankenkasse erfragen könnte), dann wohl auch im "Misserfolgsfall".

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Re: Dienst- oder Werkvertrag?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 19.12.2011, 20:29 Uhr

Tja, die Krankenkasse (gesetzliche) weiß das auch nicht so richtig *augenroll*

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Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Antwort von Christine70 am 19.12.2011, 20:57 Uhr

ja leider :(

ich musste sogar das krankenhaustagegeld zahlen, als ich meine fehlgeburt hatte. es hieß in den statuten: Nur wer das krankenhaus mit einem lebenden neugeborenen verläßt, ist 5 tage vom krankenhaustagegeld befreit.

die krankenkasse hat damals das selbe gesagt.

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Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Antwort von ursel am 19.12.2011, 21:28 Uhr

schließe mich Christine an, hier ist eine Zuzahlung zu leisten.

lg

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Re: Zuzahlung für erfolglose Geburtseinleitung im Krankenhaus?

Antwort von wolke76 am 19.12.2011, 22:43 Uhr

Hallo,

wenn man "zum Zwecke der Entbindung" aufgenommen wird, hat die (gesetzlich) Versicherte KEINE Zuzahlung zu leisten - auch wenn die Entbindung letztlich noch nicht stattfindet. Wäre z.B. auch der Fall, wenn es "falscher Alarm" ist und man wieder heimgeht, um einige Tage später zur tatsächlichen Geburt wiederzukommen.

Dies dürfte auch bei einer erfolglosen Einleitung zutreffen.

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Ja

Antwort von Biankaline am 20.12.2011, 20:59 Uhr

Ging mir so in etwa.
Musste für alle Tage die ich vor der Geburt da war die Zuzahlung leisten.
Alles ab Geburt war frei.

LG

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