Geschrieben von Tina78 am 19.12.2011, 14:28 Uhr |
Einmalbetrag Mutterschaftsgeld
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, ich bekomme im Februar mein 2tes Kind, bin Hausfrau schon seit 7 Jahren und demzufolge habe ich kein Einkommen.
Das mir kein Mutterschaftsgeld zusteht weiss ich aber alle reden von einem Einmalbetrag den es unter Umständen gibt( 210 Euro) . Jo nur wo finde ich das Formular dazu... auf www.mutterschaftsgeld.de finde ich kein solches und beim normalen Antrag steht beim Merkblatt bei das Hausfrauen nichts bekommen... ja was den nun????? Weiss das jemand???
krankenkasse anrufen - nachfragen.
Antwort von DecafLofat am 19.12.2011, 14:35 Uhr
wäre jetzt mein rat.
Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld
Antwort von wolke76 am 19.12.2011, 14:38 Uhr
Wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) gezahlt. Dort mal auf die HP schauen: http://www.mutterschaftsgeld.de/Kontakt.htm
LG
Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld
Antwort von Balsta am 19.12.2011, 15:16 Uhr
hallo
ruf bei deiner kk an die stellen dir eine bescheinigung aus das du keinen anspruch hast u. mit dieser bescheinigng wendest du dich an die erziehungsgeldstelle u. die kümmern sich dann um den rest
mfg
Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld
Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 15:17 Uhr
Also bei der kk Gibts das nicht. Ich bin grad Net daheim, schreib mir einfach ne pn und ich geb dir heut Abend bescheid.
LG
MaViMa
Antwort von Balsta am 19.12.2011, 16:22 Uhr
diese bestätigung gibt es ganz sicher bei der KK - die wir auch dringend benötigt zuständig für die auszahlung ist eine andere stelle
Re: MaViMa
Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 16:26 Uhr
Hab ich bis jetzt nie gebraucht und ich hab das Mutterschaftsgeld 2x beantragt! (2007 und 2009) du bekommst das ja nur wenn du auf 400euro arbeitest. Ich musste nur den Antrag ausfüllen und gut war... Hab da nie nen wisch von der kk abgegeben.
Re: MaViMa
Antwort von Balsta am 19.12.2011, 16:34 Uhr
wir haben jetzt allerdings 2011 u. gerade in diesem bereich ändert sich viel
Re: MaViMa
Antwort von wolke76 am 19.12.2011, 16:46 Uhr
Wenn eine Versicherung bei der gesetzlichen KK besteht aber KEIN Mutterschaftsgeldanspruch vorhanden ist, stellt die KK eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass eben kein Anspruch besteht.
Wenn jemand aber gar nicht bei einer gesetzl. KK versichert ist sondern z.B. privat, dann stellt auch keine KK was aus.
Einfach KK (wenn vorhanden) anrufen, Bescheinigung anfordern - geht i.d.R. am gleichen Tag raus. Gleichzeitig wie gesagt ans BVA wenden. Der Link fürs MUG steht oben in meinem Beitrag.
LG
@Balsta
Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 20:09 Uhr
Ok, ok hast auch wider recht... Es ändert sich ständig irgenwas...
LG
Ick freu mir wie schnitzel
Beschenken Euch Eure (Grundschul-)kinder???
Günstiger flug
Aktuelle Geschenkeumfrage
Huaah, Deutschkenner vor, bitte! :-)
Leider für mich ziemlich aktuell Ford S-Max und Kindersitze
Das Kleid von Frau Müller-Hohenstein...
Wer grad mal kurz vor Xmas 2.000.- Euronen braucht, sollte....
Tv