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Geschrieben von Tina78 am 19.12.2011, 14:28 Uhr

Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, ich bekomme im Februar mein 2tes Kind, bin Hausfrau schon seit 7 Jahren und demzufolge habe ich kein Einkommen.
Das mir kein Mutterschaftsgeld zusteht weiss ich aber alle reden von einem Einmalbetrag den es unter Umständen gibt( 210 Euro) . Jo nur wo finde ich das Formular dazu... auf www.mutterschaftsgeld.de finde ich kein solches und beim normalen Antrag steht beim Merkblatt bei das Hausfrauen nichts bekommen... ja was den nun????? Weiss das jemand???

 
11 Antworten:

krankenkasse anrufen - nachfragen.

Antwort von DecafLofat am 19.12.2011, 14:35 Uhr

wäre jetzt mein rat.

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Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Antwort von wolke76 am 19.12.2011, 14:38 Uhr

Wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) gezahlt. Dort mal auf die HP schauen: http://www.mutterschaftsgeld.de/Kontakt.htm

LG

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Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Balsta am 19.12.2011, 15:16 Uhr

hallo

ruf bei deiner kk an die stellen dir eine bescheinigung aus das du keinen anspruch hast u. mit dieser bescheinigng wendest du dich an die erziehungsgeldstelle u. die kümmern sich dann um den rest

mfg

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Re: Einmalbetrag Mutterschaftsgeld

Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 15:17 Uhr

Also bei der kk Gibts das nicht. Ich bin grad Net daheim, schreib mir einfach ne pn und ich geb dir heut Abend bescheid.

LG

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Wolke hats schon geschrieben...

Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 15:19 Uhr

...

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MaViMa

Antwort von Balsta am 19.12.2011, 16:22 Uhr

diese bestätigung gibt es ganz sicher bei der KK - die wir auch dringend benötigt zuständig für die auszahlung ist eine andere stelle

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Re: MaViMa

Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 16:26 Uhr

Hab ich bis jetzt nie gebraucht und ich hab das Mutterschaftsgeld 2x beantragt! (2007 und 2009) du bekommst das ja nur wenn du auf 400euro arbeitest. Ich musste nur den Antrag ausfüllen und gut war... Hab da nie nen wisch von der kk abgegeben.

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Re: MaViMa

Antwort von Balsta am 19.12.2011, 16:34 Uhr

wir haben jetzt allerdings 2011 u. gerade in diesem bereich ändert sich viel

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Re: MaViMa

Antwort von wolke76 am 19.12.2011, 16:46 Uhr

Wenn eine Versicherung bei der gesetzlichen KK besteht aber KEIN Mutterschaftsgeldanspruch vorhanden ist, stellt die KK eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass eben kein Anspruch besteht.

Wenn jemand aber gar nicht bei einer gesetzl. KK versichert ist sondern z.B. privat, dann stellt auch keine KK was aus.

Einfach KK (wenn vorhanden) anrufen, Bescheinigung anfordern - geht i.d.R. am gleichen Tag raus. Gleichzeitig wie gesagt ans BVA wenden. Der Link fürs MUG steht oben in meinem Beitrag.

LG

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Re: MaViMa

Antwort von Balsta am 19.12.2011, 16:50 Uhr

sage ich doch

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@Balsta

Antwort von MaViMa am 19.12.2011, 20:09 Uhr

Ok, ok hast auch wider recht... Es ändert sich ständig irgenwas...

LG

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