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Geschrieben von Murmeline am 08.10.2005, 15:51 Uhr

Das mit den 3 Jahren...

...bezieht sich auf Ex-Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung.

Angenommen eine geschiedene Frau, die Unterhalt von ihrem Exmann bekommt, zieht unverheiratet zu ihrem "Neuen". Dann ist der Exmann erst nach 2 bis 3 Jahren (je nach zuständigem Richter) befugt, den nachehelichen Unterhalt einzustellen, da die neue Beziehung erst dann als gefestigt gilt (es sei denn, die beiden heiraten schon früher).
LG Murmeline

 
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