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Geschrieben von Ralph am 08.10.2005, 12:59 Uhr

Das stimmt nicht... :-)

HI Cathy,

das ist ein AMmenmärchen aus TV-Phantasy-Land. :-)

Wer als Paar Tisch und Bett teilt, gilt als eheähnliche Lebensgemeinschaft. Das gilt vom ersten Tage des Zusammenzugs an. Die DAuer der Beziehung spielt dabei absolut keine Rolle.

Im Gegensatz dazu ist eine WG ja lediglich eine Zweckgemeinschaft, um Mietkosten möglichst niedrig zu halten. Das ist auch kein Problem. Dieses entsteht aber regelmäßig dann, wenn bei heterosexuellen WGs die Frau dann vom WG-Partner schwanger wird. Das dann dem Amt zu erklären, ist kein leichtes Unterfangen, das Ganze als WG weiterlaufen zu lassen, ist schlichtweg unmöglich.

FAzit: Es kommt auf die Art des Zusammenlebens, nicht auf die DAuer an. :-)

Viele GRüße
Ralph/Snoopy

 
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